"Tages-Anzeiger", "20 minutes" und "Le Matin" hatten vor rund einem Jahr berichtet, ein Genfer gehöre zu den grössten Versendern von Spam-Mails. Der Betroffene beschwerte sich beim Presserat über die gemäss seiner Darstellung wahrheitswidrigen, entstellenden Berichte der drei Zeitungen, die ihn zudem grundlos identifizierten. Der Presserat hiess die Beschwerden gegen den "Tages-Anzeiger" und "Le Matin" teilweise gut und wies diejenige gegen "20 minutes" ab. Soweit er dies anhand der ihm zur Verfügung stehenden Dokumente beurteilen könne, hätten die drei Zeitungen grösstenteils zutreffend berichtet, schreibt der Presserat.
"Le Matin" habe jedoch in der Online-Version des Artikels mit der unbelegten Behauptung, der Mann werde weltweit gesucht, die Fakten entstellt. Als unverhältnismässig bezeichnete der Presserat die Nennung des vollen Namens und die Veröffentlichung des Bildes durch den "Tages-Anzeiger" Es hätte genügt, im Bericht die wirtschaftlich relativ unbedeutende Firma des Beschwerdeführers zu nennen.

