07.06.2018

Service public

Private sollen SRG-Beiträge übernehmen dürfen

Auch Kurzversionen und O-Töne sollen angeboten werden müssen. Die abgeänderte Motion wurde überwiesen.
Service public: Private sollen SRG-Beiträge übernehmen dürfen
Von der SRG produzierte Bilder sollen auch den privaten Medien zur Verfügung stehen. (Bild: Keystone/Gaëtan Bally)

Die Räte wollen privaten Schweizer Medien erlauben, ausgestrahlte Beiträge der SRG zu übernehmen. Diese soll dazu auch Kurzversionen und einzelne Originaltöne anbieten müssen.

Anders als die grosse Kammer wollte der Ständerat die SRG jedoch nicht verpflichten, die für eine Weitergabe notwendigen Urheber- und Nutzungsrechte zu erwerben. Er passte die Motion entsprechend an. Dieser Änderung hat der Nationalrat am Donnerstag stillschweigend zugestimmt.

Mit dem nun überwiesenen Vorstoss wollen die Räte verhindern, dass einzelne Anbieter durch eine Kooperation mit der SRG bevorzugt werden. Gebührenfinanzierte Inhalte sollen einem breiteren Publikum zur Verfügung stehen.

Das entspreche den Kooperationen, die die SRG schon heute anbiete, rief Medienministerin Doris Leuthard in Erinnerung. Sie kündigte aber an, das Anliegen im geplanten Gesetz über elektronische Medien unterzubringen. (sda/cbe)


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