Lokalradios und Regional-TV-Sender sollen Gebührenanteile in der Höhe von maximal 46 Mio. Franken oder höchstens 4 Prozent des gesamten Ertrags aus den Empfangsgebühren erhalten. So sieht es der Gesetzesentwurf vor, den das Departement von Bundesrat Leuenberger gemäss NZZ am Sonntag zuhanden des Bundesrates ausgearbeitet hat. Rund zwölf TV-Stationen sollen etwa 2 Mio. Franken erhalten; der Rest bleibe für das Radio und für die Weiterentwicklung von Technologien reserviert, wie das Blatt weiter schreibt. Pro Versorgungsgebiet werde eine Konzession mit Gebührenanteil vergeben. Damit verbinde das Gesetz einen Leistungsauftrag. Bisher hatten die lokalen Radio- und Fernsehveranstalter insgesamt 12 Mio. Franken von den 1.15 Milliarden Gebührengeldern erhalten.
20.10.2002
Neues RTVG
Private TV- & Radio-Sender sollen 46 Millionen erhalten
Ausbau der Möglichkeiten bei der Unterbrecherwerbung vorgesehen.
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