07.02.2012

"SN"

Professorin beanstandet Urheberrechtsverletzung

Twitter-Community diskutiert über Norbert Neininger.

In der Ausgabe vom 26. Januar publizierten die "Schaffhauser Nachrichten" auf einer Hintergrundseite zur Mieterinitiative unter anderem eine rund fünfzigzeilige Stellungnahme, welche Monika Bütler, Professorin für Volkswirtschaftslehre an der Universität St. Gallen, ursprünglich für das Forum der Schweizer Wirtschaftspolitik batz.ch geschrieben hatte. Sehr zum Ärger der Autorin, die sich in ihren Urheberrechten verletzt sieht. Sie wählte den Weg in die Öffentlichkeit und verfasste einen weiteren Blogbeitrag auf batz.ch. Seither wird die Angelegenheit in der Online-Community heftig diskutiert. Gegenüber persoenlich.com nimmt Norbert Neininger nun Stellung.

Herr Neininger, wir kennen bis jetzt nur die Darstellung von Frau Bütler. Wie sieht der Sachverhalt aus Ihrer Perspektive aus?

Wir stellen unseren Leserinnen und Lesern jeweils Initiativen in einem redaktionellen Artikel vor und publizieren dann auf derselben Seite auch kurze Stellungnahmen dafür und dagegen. Das taten wir auch bei der Bauspariniative. Eine Stellungnahme dagegen hatte der Mieterverband auf seiner Webseite empfohlen, es heisst dort: "Vernichtende Urteile zur Bausparinitiative kommen auch aus der Wissenschaft. Warum unter anderen Monika Bütler, Professorin für Volkswirtschaftslehre an der Universität St. Gallen, das Volksbegehren mit der Begründung des "Ausstiegs aus der ökonomischen Vernunft" ablehnt. Unsere Redaktion hatte angenommen, dass die Publikation der Stellungnahme von Frau Bütler zum einen mit dem Mieterverband vereinbart und unter anderem deshalb problemlos sei, weil es im Blog batz.ch unter "Zielsetzungen" heisst: "batz.ch soll der Schweizer Öffentlichkeit zeigen, was Schweizer Wirtschaftsprofessoren zu aktuellen Themen der Wirtschaftspolitik denken. Die Initiatoren hoffen, mit dieser Plattform den Graben zwischen akademischer Forschung und öffentlicher Meinung zu verringern."

Hat Frau Bütler Sie seither kontaktiert?

Ja, Frau Bütler hat umgehend reagiert. Sie hat uns vorgeworfen, wir hätten das Urheberrecht missachtet.

Was hat Frau Bütler gefordert?

Frau Professor Bütler hat per Mail 2'500 Franken gefordert. Das ist rund 50 Franken pro veröffentlichter Zeile. Dadurch hat der Titel ihres Artikels "Ausstieg aus der ökonomischen Vernunft" einen wohl unbeabsichtigten Doppelsinn bekommen. Sie hat erklärt, dass sie einen Schaden erlitten hätte. So könne durch die Veröffentlichung in den "Schaffhauser Nachrichten" "der Eindruck entstehen, der Artikel sei nicht bei einer grösseren Zeitung plazierbar gewesen". Diese hier zum Ausdruck gebrachte Missachtung unserer Leserinnen und Leser hat mich natürlich sehr geärgert. Darüber hinaus sollen wir nun dafür haftbar gemacht werden, dass ihr bereits im Juni geschriebener und seither öffentlich und schrankenlos zugänglicher Text nicht mehr bei der Zeit oder der NZZ untergebracht werden könne.

Wie haben Sie reagiert?

Ich habe Frau Bütler den Sachverhalt erklärt und in den Einzelheiten geschildert, warum meine Kollegen in der Redaktion in guten Treuen der Meinung sein konnten, dass eine Veröffentlichung ihres Textes sogar in ihrem Sinne gewesen sei. Und ich habe natürlich die Verantwortung für diese Sache übernommen.

Was haben Sie Frau Bütler angeboten?

Selbstverständlich habe ich ihr umgehend angeboten, den Sachverhalt richtig zustellen. Wörtlich habe ich geschrieben: "Wir publizieren eine Notiz, in der wir klarstellen, dass Sie diesen Text auf dem Blog www.batz.ch veröffentlicht und nicht exklusiv für uns geschrieben haben."

Ist Frau Bütler darauf eingetreten?

Sie lehnte eine gütliche Einigung leider ab. Sie hat im Gegenteil nun plötzlich einen Zacken zugelegt und festgestellt, wir hätten ihren Text: "mit substantiellen Änderungen ..., sowie in einem anderen Zusammenhang veröffentlicht". In ihrem ersten Mail hatte es dazu noch geheissen: "Die von Ihnen publizierte Version unterscheidet sich von meinem Text lediglich im Titel und dem ersten Satz." Sie hat dann verlangt, dass wir ihren Originaltext ebenfalls publizieren. Obwohl unsere Veränderungen nicht sinnentstellend waren und wir vor allem orthografische Fehler korrigiert hatten.

Was werden Sie nun tun?

Wir publizieren, wie wir das geplant hatten, selbstverständlich die Richtigstellung des Sachverhalts in den "Schaffhauser Nachrichten" mit einem Link auf den Blog. Wir bedauern sehr, dass Frau Bütler zu keiner gütlichen Einigung bereit war und stattdessen in einem neuen Blogbeitrag eine, gelinde gesagt, sehr einseitige Darstellung des Sachverhalts veröffentlichte.

Was meinen Sie generell zu den Vorwürfen?

Natürlich verstehe ich, dass man Urheberrechtsdiskussionen führt; bin ich doch selber ein vehementer Befürworter der Beachtung des Urheberrechts auch im Internet. Ich habe deshalb auch sofort - nachdem der Irrtum erkannt war - angeboten, die Sache zu bereinigen. Es ist schwer zu verstehen, dass Frau Bütler keine gütliche Einigung will. Das mag daran liegen, dass sie - an einem denkbar ungeeigneten Objekt - ein Exempel statuieren will, schrieb sie mir doch: "Die unautorisierte Weiterverwendung von Online Dokumenten ist leider auch für die Uni zum Problem geworden, welches jetzt unsere Medienfachleute und Juristen beschäftigt." Im übrigen erweist sich wieder einmal, dass im Netz, vor allem bei Twitter, unreflektiert Vorwürfe weiter verbreitet werden, ohne dass der Betroffene zu Wort kommt. Da bin ich jetzt halt wieder einmal Ziel dieser Schwarmdummheit; ein mancher hat noch eine Rechnung offen, weil ich schon früh für Paid Content und die Durchsetzung des Urheberrechts eingetreten bin.

Monika Bütler hat in der Zwischenzeit bereits wieder eine Fortsetzung geschrieben.

Interview: Corinne Bauer.


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