18.06.2008

SF

Prozess gegen Chefredaktor Ueli Haldimann verschoben

Verteidiger legt Mandat nieder.

Für Donnerstag und Freitag war am Bezirksgericht Zürich der Prozess gegen den Chefredaktor des Schweizer Fernsehens (SF), Ueli Haldimann, und vier Mitangeklagte angesetzt. Es geht um Aufnahmen mit versteckter Kamera in der Praxis eines Schönheitschirurgen, die in zwei "Kassensturz"-Beiträgen im Dezember 2006 und im Februar 2007 auf SF 1 ausgestrahlt wurden.

Der Verhandlungstermin wurde nun aber verschoben -- auf welchen späteren Zeitpunkt, ist noch offen. Der Prozess ist nicht aufgehoben, sondern nur aufgeschoben, wie das Berzirksgericht am Mittwoch mitteilte. Grund für die Verschiebung ist, dass der Verteidiger der Angeklagten sein Mandat niedergelegt hat. Dies sei die Folge einer Eingabe des Vertreters des Geschädigten. Was in dieser Eingabe stand, wollte der zuständige Einzelrichter Peter Budliger gegenüber der Nachrichtenagentur SDA nicht sagen.

Anwalt der Angeklagten der Mittäterschaft bezichtigt

Recherchen von "persoenlich.com" haben ergeben, dass der Rechtsvertreter des klagenden Schönheitschirurgen in besagter Eingabe verlangt, dass zu prüfen sei, ob sich der Anwalt der Angeklagten der Mittäterschaft schuldig gemacht hat. Dabei beruft er sich auf interne Richtlinien des Schweizer Fernsehens, die besagen, dass im Falle der Ausstrahlung von Aufnahmen mit versteckter Kamera neben dem Chefredaktor auch der Rechtskonsulent beizuziehen ist – sofern die gefilmte Person der Ausstrahlung nicht zustimmt.

Im vorliegenden Fall ist der Verteidiger der Angeklagten auch der verantwortliche Rechtskonsulent von SF. Es muss nun wohl geklärt werden, ob sich der Rechtskonsulent einer Mittäterschaft schuldig gemacht hat, falls er die versteckt gefilmten Aufnahmen vor der Ausstrahlung gesichtet und die Publikation genehmigt hat.

Aus einem Schreiben des Anwaltes der Angeklagten an den Einzelrichter, das "persoenlich.com" vorliegt, geht hervor, dass er sein Mandat bis zur rechtskräftigen Beurteilung des Vorwurfs der Mittäterschaft niederlegt, weil die Voraussetzungen für eine unabhängige Verteidigung der Angeklagten zurzeit nicht mehr erfüllt seien. (sw)


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