13.01.2011

"Le Matin"

Quelle ungenügend angegeben

Beschwerde teilweise gut geheissen.

Der Schweizer Presserat hat die Beschwerde eines Mannes gegen "Le Matin" und das Satiremagazin "Vigousse" teilweise gutgeheissen. Die Medien hätten bei ihrer Berichterstattung klar angeben müssen, aus welchen offiziellen Quellen die Vorwürfe gegen den Mann stammten. Die beiden Westschweizer Publikationen hatten 2010 im Vorfeld eines Prozesses im Wallis gegen einen mutmasslichen Millionenbetrüger über den Fall berichtet. "Le Matin" habe in einem ersten Artikel ausdrücklich auf den polizeilichen Ermittlungsbericht hingewiesen, teilte der Presserat am Donnerstag mit. Weil aus dem Bericht klar hervorgegangen sei, aus welcher Quelle die Vorwürfe stammten, sei eine Anhörung des Angeschuldigten nicht zwingend notwendig gewesen.

Dies sei jedoch bei einem zweiten Bericht von "Le Matin" nicht der Fall gewesen, kritisiert der Presserat hingegen. Darin wurden Vorwürfe erhoben, die nicht Gegenstand des Strafverfahrens waren. So etwa kolportierte die Zeitung ein Gerücht, welches den Angeklagten in die Nähe von Scientology rückte. Laut Presserat hätte dies nicht ungeprüft veröffentlicht werden dürfen. Auch das Satiremagazin "Vigousse" wurde vom Presserat kritisiert. Es hatte laut Presserat nicht klar angegeben, auf welche offiziellen Quellen es die gegenüber dem Angeschuldigten erhobenen massiven strafrechtlichen Vorwürfe stützte. (sda)


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