Der Ständerat wird in den kommenden Tagen über das neue Radio- und Fernsehgesetz beraten. Grund genug für Radio 105-Geschäftsführer Giuseppe Scaglione, einmal mehr seinen Standpunkt klarzumachen. Leider sei es so, dass das Gesetz in der heutigen Fassung keinerlei Spielraum für Private zulasse, kommt Scaglione in einer Stellungnahme zum Schluss. Und befürchtet, dass die Monopolstellung der SRG "auf viele Jahre hinaus zementiert und innovative private Initiativen im Keim erstickt" würde. Der Ständerat sei jetzt gefordert, entsprechende Korrekturen vorzunehmen.
Für eine "ordnungspolitisch zeitgemässe Regelung" des Radiobereichs stellt Radio 105 deshalb folgende vier Forderungen auf:
1. Gebührenanteile nur für Radio- und TV-Stationen in Berg- oder Randgebieten: "Der private Medienmarkt soll konsequent privatwirtschaftlich funktionieren Forderungund nicht mit Förderungsmassnahmen in der Art der Landwirtschaftspolitik künstlich am Leben gehalten werden. Um den Besonderheiten der schweizerischen Mediensituation Rechnung zu tragen, soll das Gebührensplitting jedoch für private Radio- und TV-Stationen in Berg- oder Randgebieten aufrechterhalten werden."
Alle anderen privaten, lokalen Radio- und Fernsehveranstalter würden sich demnach ausschliesslich durch den Markt finanzieren, für den gemäss Radio 105-Forderung allerdings "angemessene Bedingungen" geschaffen würden. Die Gebührenfinanzierung privater Anbieter sei in anderen Ländern Europas nicht vorgesehen und müsse auch in der Schweiz eine Ausnahme bleiben.
2. Zulassung sprachregionaler Privatradios auf UKW: "Heute besetzt die SRG rund 80 Prozent der verfügbaren UKW-Frequenzen. Privatradios sollen in Zukunft explizit auch auf sprachregionaler Ebene per UKW (und zukünftige Verbreitungsarten) senden dürfen. Das Monopol der SRG auf sprachregionaler Ebene muss endgültig fallen."
Damit der Marktzugang der Privaten auf sprachregionaler Ebene überhaupt möglich werde, sei die SRG auf ihren "echten Service Public" zu beschränken, da ansonsten wertvolle Frequenzen blockiert würden. Ein gutgemachtes Service public-Programm pro Sprachregion (Radio und TV) sei ausreichend, so Scaglione. Alle weiteren Programme könnten genauso gut durch den freien Markt erbracht werden.
3. Zielgruppen- und Spartenprogramme: "Eine Ausweitung des ohnehin schon sehr breiten Programmauftrags der SRG auch noch auf Zielgruppen orientierte Programme und Spartenprogramme kann nicht akzeptiert werden. Die SRG erklärt jedes neue Programm, sei es noch so kommerziell, aus Selbstbehauptungs- und Ausweitungsinteresse zum 'Service public'."
Die Strategie der SRG sei in den letzten Jahren dadurch gekennzeichnet gewesen, das Programmangebot beliebig zu vermehren um so insgesamt einen möglichst grossen Marktanteil zu erzielen, moniert Scaglione. Die SRG habe sogar Programme lancieren können, die das einzige Ziel hatten, private Konkurrenz zu verdrängen oder zu verhindern. Auf Radio 105 sei als Reaktion der SRG Virus, auf Radio Eviva reagierte sie mit Musigwälle 531, auf Tele 24 mit SF Info. Schlussendlich sei auch die Lancierung von DRS 3 im Jahr 1983 eine Antwort auf die Lokalradios gewesen. Scaglione: "Dies ist eine verfassungswidrige Verwendung von Gebühren, wie auch eine Studie der Uni Zürich feststellt."
4. Verbreitung über Leitungen: "In den bisherigen Diskussionen völlig untergegangen ist die Position der schweizerischen Veranstalter, die nur über Satellit oder Kabel verbreitet werden. Dazu gehören wichtige sprachregionale aber auch regionale Spartenprogramme. Diese Programme sollten im neuen Gesetz ebenfalls aufgenommen werden."

