11.06.2008

Radio 1

RBB setzt erneut Frist für Namensänderung

Klagedrohung gegen Schawinskis Sender aufrecht erhalten.

Der Streit um die Benutzung des Sendernamens "Radio 1" geht weiter: Der Rundfunk Berlin-Brandenburg (RBB) hat Roger Schawinski eine weitere Frist gesetzt, um einen anderen Namen zu wählen. Lasse er diese verstreichen, will der RBB vor Gericht.

Schawinski soll bis am 16. Juni einen alternativen Vorschlag für den von ihm verwendeten Slogan "Nur für Erwachsene" unterbreiten, wie der Zürcher Medienunternehmer am Mittwoch auf Anfrage der Nachrichtenagentur SDA sagte. Den RBB-Vorschlag "Nicht nur für Erwachsene" bezeichnete Schawinski dagegen als nicht annehmbar.

Der RBB hatte Schawinski bereits einmal eine Frist gesetzt. Der Rundfunk hatte gefordert, den Zürcher Sender "Radio 1" bis Ende April umzubenennen oder nicht mehr über das Internet zu verbreiten. Sonst werde man Klage vor einem deutschen Gericht einreichen. Schawinski liess die Frist damals verstreichen, traf sich aber Ende Mai zu einem Gespräch mit der RBB-Intendantin in Berlin. Zu einer Beilegung des Streits kam es dort indes nicht.

Das von Schawinski unterbreitete Angebot, eine Ergänzung in "Nur für Erwachsene - und ihre wunderbaren Kinder" vorzunehmen, lehnte der RBB ab. "Der Kompromissvorschlag reicht uns nicht, weil keine andere Aussage damit verbunden ist", sagte Unternehmenssprecher Ralph Kotsch auf Anfrage. Falls Schawinski die erneute Frist abermals verstreichen lässt, will der RBB definitiv Klage einreichen. Dieser blickt der Zürcher Medienunternehmer indes gelassen entgegen, wie er erklärte. (sda)


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