In mehreren Artikeln hat die Zeitung "Blick" schwere Vorwürfe gegen einen Zürcher Restaurator erhoben. Dieser soll Anzahlungen erhalten, die bestellten Möbel aber nie geliefert haben. Der Presserat hält nun fest, dass der Handwerker vor der Publikation hätte angehört werden müssen.
Ausserdem muss sich der Handwerker nicht gefallen lassen, dass er von der Strasse aus in seinem Geschäft fotografiert wird. Ohne Einwilligung des Betroffenen wäre dies nur zulässig, wenn ein überwiegendes öffentliches Interesse vorliegt. Dies ist aber nicht der Fall, weil das Foto nicht dazu dient, die umstrittenen Geschäftspraktiken des Handwerkers zu dokumentieren, wie der Presserat in einer am Dienstag veröffentlichten Stellungnahme schreibt. Das gilt auch dann, wenn das Bild für die Veröffentlichung mit einem schwarzen Balken anonymisiert wird.
Schutz vor Aufnahme
Gemäss Presserat schützt das Recht am eigenen Bild nämlich nicht nur vor der nicht bewilligten Veröffentlichung, sondern unter Umständen schon vor der Aufnahme. So gehe es auch nicht an, jemandem beispielsweise vor der Haustüre aufzulauern, gegen dessen Willen ein Bild zu machen und dieses zur Wahrung des Persönlichkeitsschutzes dann mit einem Balken zu versehen, schreibt der Presserat.
Ausserdem hätte der "Blick" den Handwerker mit den schweren Vorwürfen konfrontieren müssen, bevor er den Artikel veröffentlichte. Zwar hat die Zeitung die meisten Vorwürfe schon in früheren Artikeln veröffentlicht, zusammen mit der Stellungnahme des Betroffenen. Gemäss Presserat wäre sie aber verpflichtet gewesen, dessen Sicht auch in den neuen Beiträgen einfliessen zu lassen. Zu neuen Anschuldigungen hätte der Restaurator ohnehin angehört werden müssen.
Der Presserat kommt in seiner Stellungnahme zum Schluss, dass der "Blick" das Recht des Betroffenen am eigenen Bild verletzt hat. Ausserdem hätte dieser vor der Publikation des Artikels angehört werden müssen. Dagegen hat die Zeitung weder die Wahrheitspflicht verletzt noch Informationen entstellt oder die "Erklärungen der Pflichten und Rechte der Journalistinnen und Journalisten" auf andere Weise verletzt. (sda)
Symbolbild: Keystone
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