Die Redaktion der "Berliner Zeitung" ist vor Gericht im Prozess gegen ihren eigenen Chef unterlegen. Sie hatte ihren Chefredaktor Josef Depenbrock verklagt, weil dieser zugleich als Geschäftsführer amtiert. Die Arbeitnehmer stützten sich dabei auf das Redaktionsstatut ab, das nach der Übernahme des Verlages durch den britischen Medieninvestor David Montgomery vereinbart wurde und die Vermischung von redaktioneller und kaufmännischer Tätigkeit verbietet.
Ein Berliner Gericht kam indessen zum Schluss, dass der Doppeljob Depenbrocks zulässig sei -- aus dem Statut würden sich keinerlei rechtliche Mittel ergeben, um die Personalunion zu verhindern, wie in der deutschen Presse zu lesen ist. Die Redaktion habe zwar ein Mitspracherecht, könne aber die Ernennung des Chefredaktors nicht verhindern.
Vertreter des Redaktionsausschusses wollen trotz der Niederlage vor Gericht nicht aufgeben. Man sei entschlossen, weiterzukämpfen, betonte Sprecher Thomas Rogalla gegenüber "Spiegel Online". Der bereits zwei Jahre andauernde Kampf der Redaktion gehe unabhängig des juristischen Streits weiter.
Davon zeugt auch eine Anzeige, die am Mittwoch in der "taz" erschienen ist. Darin sucht die "hoch motivierte Redaktion "ein(e) seriöse(n) VerlegerIn, die/der eine Zeitung nicht nur macht, um sofort Geld zu verdienen und "der/dem man nicht erklären muss, dass der Adressat einer Zeitung der Leser ist und nicht der Aktionär".
Erst vergangene Woche hatte Depenbrock angekündigt, dass in der Redaktion 40 Stellen abgebaut werden sollen. Dies obwohl die Zeitung schwarze Zahlen schreibt.

