24.11.2000

Redaktionelle Unabhängigkeit

Schweizer Presserat weist Beschwerde gegen Wiler Zeitung/Volksfreund ab.

Einer kleinen Redaktion ist berufsethisch kein Vorwurf zu machen, wenn sie sich nicht in der Lage sieht, ein umfangreiches, komplexes Dossier, in dem schwerwiegende unbewiesene Vorwürfe gegen Behörden erhoben werden, selber umfassend nachzurecherchieren. Der Presserat hat keinen Grund zur Annahme, dass die Journalisten und Journalistinnen der Wiler Zeitung/Volksfreund unzulässige Weisungen des Verlags oder der Gemeindebehörden entgegennehmen und deshalb kritische Äusserungen über die Behörden von Flawil zurückhalten. Zu diesen Schlüssen ist der Presserat in einer am Freitag veröffentlichten Stellungnahme gelangt.

Im Mai 2000 erhob ein Bürger beim Presserat eine umfangreiche Beschwerde gegen die Druckerei Flawil AG als Herausgeberin und gegen die Redaktion der Wiler Zeitung/Der Volksfreund u.a. wegen der absichtlichen Unterschlagung wichtiger Sachverhalte im Zusammenhang mit diversen Bauverfahren. Die Zeitung publiziere nur, was einer kleinen "korrupten" Minderheit nütze. Die Redaktion wie dies Beschwerde vollumfänglich als unbegründet zurück. Der Chefredaktor habe weder Weisungen verfügt, die Flawiler Gemeindebehörden in der Zeitung bevorzugt oder unkritisch zu behandeln, noch habe die Redaktion solche Weisungen von der Druckerei Flawil erhalten. Die Vorwürfe des Beschwerdeführers bestünden vor allem aus Mutmassungen, welche die Redaktion aus zeitlichen und rechtlichen Gründen nicht alle auf ihre Richtigkeit habe überprüfen können.


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