05.02.2008

"Tages-Anzeiger"

Regionalausgabe berichtete korrekt über Infoabend

Schweizer Presserat weist Beschwerde ab.

Die Berichterstattung einer "Tages-Anzeiger"- Regionalausgabe über den Informationsabend eines Quartiervereins zu einem Genossenschaftswohnbauprojekt in Küsnacht ZH war korrekt. Der Schweizer Presserat hat eine Beschwerde abgewiesen. Dass der Journalist den Akzent auf die von Anwohnern geäusserten Befürchtungen und Bedenken gelegt habe, sei berufsethisch nicht zu beanstanden, schreibt der Presserat in seiner am Dienstag veröffentlichten Stellungnahme.

Die Bedenken in Form von einzelnen Mundartzitaten wiederzugeben, um der Leserschaft ein Stimmungsbild der Veranstaltung zu vermitteln, sei ebenso zulässig. Darin ist nach Auffassung des Presserates keine unzulässige Herabsetzung anderer Meinungen und kritischer Fragesteller zu sehen. Der Presserat stellte weiter fest, der Journalist habe seine Anwesenheit an der Veranstaltung nicht verschleiert. Er habe sich gemäss einer Aktennotiz der Gemeinde offensichtlich korrekt als Journalist angemeldet.

Wer sich in einer Vereinsversammlung pointiert äussere, müsse damit rechnen, unter Umständen mit namentlicher Nennung in einem Medienbericht zititert zu werden, schreibt der Presserat weiter. Die Rüge des Beschwerdeführers, die Privatsphäre sei nicht respektiert worden, ist nach Ansicht des Presserates unbegründet. (sda)


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