Die Beschwerden richteten sich hauptsächlich gegen Fernsehsendungen (17) und Online-Angebote der SRG (15). Fast ausschliesslich wurden Publikationen der SRG-Sender beanstandet – 30 betrafen SRF, 12 RTS und 2 RSI. Lediglich eine Beschwerde richtete sich gegen Telebasel. Inhaltlich standen Nachrichtensendungen und Informationsformate im Fokus, die sich mit dem Gaza-Konflikt, Abstimmungen, Wahlen sowie politischen und gesellschaftlichen Themen befassten.
Sieben Rechtsverletzungen festgestellt
Von den 31 im Berichtsjahr abgeschlossenen Verfahren stellte die UBI in sieben Fällen Rechtsverletzungen fest – mehr als doppelt so viele wie im Vorjahr. Die Verstösse betrafen unter anderem einen Online-Artikel über einen Schulversuch, bei dem wesentliche Informationen fehlten, die unberechtigte Nichtaufschaltung von Nutzerkommentaren sowie fehlerhafte Berichterstattung zu den eidgenössischen Wahlen. Auch ein Beitrag von Telebasel zum Kantonsspital Baselland und ein «Tagesschau»-Bericht zur Fifa-Affäre wurden als nicht sachgerecht eingestuft.
Anlässlich ihres 40-jährigen Bestehens veröffentlichte die UBI im Dezember 2024 ein Buch mit Beiträgen von Kommissions- und Sekretariatsmitgliedern zu verschiedenen Aspekten ihrer Tätigkeit.
Die 1984 gegründete UBI ist eine ausserparlamentarische Kommission des Bundes unter dem Vorsitz von Mascha Santschi Kallay. Sie prüft auf Beschwerde hin, ob Radio- und Fernsehsendungen sowie Online-Angebote der SRG die inhaltlichen Bestimmungen wie Sachgerechtigkeitsgebot, Vielfaltsgebot oder Jugendschutz einhalten. Bei festgestellten Rechtsverletzungen führt die UBI ein Verfahren zur Mängelbehebung durch. (pd/nil)

