23.05.2003

ACTV

Rekurskommission untersagt Erhöhung der Radio- und TV-Gebühren

Entscheid des Preisüberwachers gestützt.

Die ACTV SA darf die Gebühren für den Empfang von Fernsehen und Radio via Kabel im Raum Delsberg und Moutier nicht erhöhen. Sie ist mit ihrer Beschwerde gegen eine Verfügung des Preisüberwachers bei der Rekurskommission für Wettbewerbsfragen abgeblitzt. Mit diesem Entscheid habe die Rekurskommission erstmals materiell über eine Verfügung des Preisüberwachers in Sachen Abonnementsgebühren eines Kabelnetzbetreibers entschieden. Sie habe seine Zuständigkeit bejaht und auch seine Preisbeurteilung gestützt, zitiert die AP Preisüberwacher Werner Marti.


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