11.06.2002

Presserat

Religionszugehörigkeit kann von öffentlichem Interesse sein

Beschwerde gegen Le Matin abgewiesen.

Angesichts der kontroversen öffentlichen Debatte über die Lehren und Methoden der Scietologykirche kann es im öffentlichen Interesse liegen, wenn die Medien die entsprechende Mitgliedschaft von Personen offenlegen, die im politischen, wirtschaftlichen oder sozialen Leben in Erscheinung treten. Dies gilt insbesondere dann, wenn alle drei Verwaltungsräte eines Unternehmens der Scientologykirche angehören und sofern die Art und Weise der Darstellung nicht diskriminierend wirkt. Zu diesen Schlüssen ist der Presserat in einer am Dienstag veröffentlichten Stellungnahme gelangt.

Im November 2001 berichtete Le Matin unter dem Titel "Gilles von Scientologen herausgegeben", ein dreibändiges Werk mit Texten des Westschweizer Dichters werde von einem Verlag herausgegeben, dessen drei Verwaltungsräte der Scientologykirche angehörten. Die Witwe von Gilles sei über diesen Umstand beunruhigt gewesen, als sie davon erfahren habe. Trotzdem hoffe sie, die Lektüre des Werkes werde Freude bereiten. Die betroffene Firma gelangte daraufhin an den Presserat und machte geltend, Le Matin habe zu Unrecht das Privatleben ihrer Verwaltungsräte ausgebreitet. Le Matin wies die Beschwerde als unbegründet zurück und machte unter Berufung auf ein Urteil des Waadtländer Kantonsgerichts geltend, die Scientologen seien gar keine Religionsgemeinschaft.


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