04.12.2025

Presserat

Rüge für 20 Minuten nach Roma-Bericht

Ein Journalist übernahm Passagen aus einem anderen Medium, ohne sie zu prüfen. Gerügt wurde auch Radio LoRa.

Der Presserat hat eine Beschwerde der Stiftung Rroma gegen 20 Minuten gutgeheissen. Ein Journalist schrieb in einem Artikel über Roma mehrere Passagen aus einem anderen Medium ab, ohne sie zuvor genügend auf Diskriminierung überprüft zu haben.

Im Artikel mit dem Titel «Schutzstatus S: Unmut über Missbrauch durch Roma wächst» stand, dass immer mehr Flüchtlinge mit ukrainischen Papieren in die Schweiz kämen, die aber nicht aus der Ukraine stammten, wie der Schweizer Presserat am Donnerstag schrieb.

Laut der Publikation handelt es sich um Roma, die mit ukrainischen Papieren einreisten, die auffällig oft von derselben Behörde und auch zur selben Zeit in derselben Gegend der Ukraine ausgestellt worden seien. Als Quelle gab der Autor die Neue Zürcher Zeitung (NZZ) an, unterliess es aber, die Zeitung in den entscheidenden Passagen zu zitieren. Die «Rroma Foundation» sah darin einen Verstoss der journalistischen Pflicht, keine Informationen zu unterschlagen und das Diskriminierungsverbot nicht zu verletzen.

Wenn Informationen von einem anderen Medium übernommen werden, gehöre es zur journalistischen Sorgfaltspflicht, zu prüfen, ob potenziell diskriminierende Informationen glaubwürdig und belegt sind, stellte der Presserat nun klar. Der Journalist von 20 Minuten habe also die Pflicht zur Wahrheitssuche und zur Überprüfung der Quelle verletzt.

Rüge wegen verletzter Wahrheitspflicht

Eine Beschwerde gegen Radio LoRa hiess der Presserat wegen «einer klaren Verletzung der Wahrheitspflicht» gut. Das Radio veröffentlichte am Jahrestag des Terrorangriffs der Hamas auf Israel kommentarlos einen Drittbeitrag des Portals «Working Class History», der die historischen Tatsachen stark entstellt habe.

Der Beitrag habe den Angriff der Hamas als «legitime militärische Reaktion auf Israels Politik» dargestellt. Einzelheiten des Angriffs am 7. Oktober 2023 seien unterschlagen, hingegen angebliche oder tatsächliche Verfehlungen Israels detailliert dokumentiert worden.

Dies sei eine selektive Darstellung, rügte der Presserat. Radio LoRa habe damit wichtige Tatsachen unterschlagen und diese zusätzlich entstellt.

NZZ ebenfalls vom Presserat gerügt

Der Presserat hat auch eine Beschwerde gegen die Neue Zürcher Zeitung teilweise gutgeheissen. In einem Artikel über Fahrzeugeinbrüche im Kanton Aargau hatte die NZZ Roma mit einer unbelegten Aussage als Hauptverantwortliche für Wohnungseinbrüche in Europa dargestellt und damit nach Ansicht des Presserats diskriminierende Vorurteile verstärkt. (sda/pd/cbe)


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