Der 2003 ausgestrahlte "Rundschau"-Beitrag über den missbräuchlichen Bezug von IV-Renten durch Ausländer hat die Programmbestimmungen nicht verletzt. Das Bundesgericht hat den anders lautenden Entscheid der UBI aufgehoben.
Dem Filmbeitrag vom 17. Dezember 2003 auf SF DRS lag die These zu Grunde, dass der Missbrauch von IV-Renten durch Ausländer grösser sei als bisher vermutet. Durch verschiedene Fallbeispiele wurde versucht, diese These zu belegen. Nach dem Filmbeitrag folgte ein Studio-Gespräch mit Nationalrat Rudolf Rechsteiner (SP/BS).
Die Unabhängige Beschwerdeinstanz (UBI) hiess im vergangenen Mai eine Beschwerde gegen den Beitrag gut. Die UBI war zum Schluss gekommen, dass journalistische Sorgfaltspflichten verletzt worden seien: Wesentliche Fakten seien nicht vermittelt und die Erfahrungsberichte nicht ausreichend hinterfragt worden.
Zuschauer kann sich eigenes Bild machen
Das Bundesgericht hat die dagegen erhobene Beschwerde der SRG nun gutgeheissen. Nach Ansicht der Lausanner Richter ist es dem Zuschauer insgesamt ermöglicht worden, sich ein eigenes Bild zu machen. Der Filmbericht sei zwar provokativ gewesen und habe mit den Emotionen der Zuschauer gespielt.

