Er begrüsse die gegenwärtig laufende Diskussion über das Radio- und Fernsehgesetz (RTVG), erklärte Generaldirektor Armin Walpen an der Jahrespressekonferenz der SRG SSR idée suisse vom Dienstag im Berner Hotel Bellevue-Palace. Er hoffe aber, so Walpen weiter, dass kein "Medienverwaltungsgesetz" entstehe.
Im Zentrum der Diskussion steht nach Walpens Meinung die Verteilung der öffentlichen Gelder, wobei die Selbstverständlichkeit auffalle, mit der von allen Seiten ein Anteil an den Radio- und Fernsehgebühren gefordert werde -- "als ob allein die Tatsache der Veranstaltung eines Programms den Anspruch begründet".
Dabei könne die Verbreitung von Information allein noch keinen Anspruch auf Gebühren begründen, wären doch sonst auch RTL oder M6 Service-public-Veranstalter. Zudem erwachse aus der Tatsache, dass "Fernsehen in der Schweiz und Radio in Randgebieten aus dem Markt heraus nicht zu finanzieren" sei kein Anspruch auf Gebühren. Auch sollten öffentliche Gelder weder Voraussetzung und Bestandteil von Dividenden sein, noch eine Kompensation für unternehmerische Fehlentscheide, stichelte der SRG-Mann gegen die Konkurrenz aus der Privatwirtschaft.
Voraussetzung für öffentliche Gelder, so die Überzeugung des Generaldirektors, seien vielmehr die besondere öffentliche Bedeutung der erbrachten Leistung sowie die Bereitschaft der Gesellschaft, dafür zu bezahlen. Die Berechtigung der heutigen Gebühren leite sich aus ihrer Notwendigkeit für die Programme der SRG SSR ab.
Von den Gebühren seien bereits heute elf Millionen Franken für bestimmte Radio- und Fernsehprogramme von Veranstaltern in Rand- und Bergregionen reserviert, ergänzte Walpen. Falls nun vom Gesetzgeber ein Gebührensplitting beschlossen werden sollte, das 15 Millionen Franken überschreite, werde die SRG SSR idée suisse Kompensationen fordern. Dies könne in Form von Radiowerbung oder einer Gebührenerhöhung geschehen.
Welche Konsequenzen Werbung in SRG-Sendern auf den Markt haben würde, war bislang unklar. Zur "Versachlichung" (Walpen) der laufenden Diskussionen beauftragte die SRG SSR deshalb das Berliner Forschungsunternehmen GoldMedia Consulting & Research mit einer Studie. Diese hat ergeben, dass die Gesamtsumme der Radiowerbung in der Schweiz bis 2010 auf 243 Mio. Franken steigen würde (gegenüber 173 Mio. Franken ohne Radiowerbung bei SRG SSR). Tatsächlich liegt gemäss Walpen der heutige Anteil von Radiowerbung mit drei Prozent unter dem europäischen Durchschnitt von 5.8 Prozent.
Nutzniesser einer SRG-induzierten Werbesteigerung wären der Berliner Studie zufolge indes in erster Linie die SRG SSR sowie allfällige neue, sprachregionale kommerzielle Sender. Je nach Szenario würden die heutigen lokalen und regionalen Radios sogar an Werbeaufkommen verlieren. (Und die Werbung in den anderen Medien -- dem gegenwärtigen Trend folgend -- wohl sowieso.) Das tönt bedrohlich.
Walpens Kuhhandel sieht nun wie folgt aus: Die SRG SSR idée suisse verzichtet darauf, einen Antrag auf Einführung von Radiowerbung zu stellen -- "im Interesse einer vielfältigen, der pluralistischen und föderalistischen Schweiz entsprechenden Radiolandschaft". Im Gegenzug dürfen die kommerziellen lokalen und regionalen Radios keine Forderung nach Ausweitung des Gebührensplittings stellen, ohne dass der für die SRG SSR entstehende Ausfall anderweitig -- zum Beispiel durch Gebührenerhöhung -- kompensiert würde.
Wenn es aber zur gewünschten Erhöhung käme, fordert Walpen wegen dem "Gebot der Transparenz" die Erhebung von zweierlei Gebühren: eine für die SRG SSR und eine für die übrigen Radio- und auch Fernsehveranstalter. Denn Trennungs- und Deklarationspflicht, so der Generaldirektor, müssten eine Selbstverständlichkeit sein. Auf die Reaktionen der Lokalradios darf man gespannt sein.


