In der EU hat die Öffentlichkeit Anspruch darauf, Fernsehbilder von Grossereignissen zu sehen - selbst wenn ein Fernsehsender für viel Geld exklusive Senderechte davon erworben hat. Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat am Dienstag das Recht auf Kurzberichterstattung in Nachrichtensendungen bekräftigt. Damit können auch in Zukunft alle Fernsehsender in Kurzberichten über wichtige Fussballspiele und andere Grossereignisse berichten. Hintergrund der Gerichtsentscheid ist ein Rechtsstreit des Fernsehsenders Sky Österreich mit dem öffentlich-rechtlichen ORF. Der Pay-TV-Sender hatte mehrere Millionen Euro für Exklusivrechte an der Europa League ausgegeben und gegen die Pflicht geklagt, anderen Sendern praktisch kostenlos Bilder überlassen zu müssen.
Sky Österreich argumentierte, die EU-Regeln für die Kurzberichterstattung verletzten die Grundrechte-Charta der Europäischen Union. Dort seien die Rechte auf Eigentum und die unternehmerische Freiheit garantiert. Die höchsten EU- Richter entschieden nun, dass die EU-Richtlinie zwar die unternehmerische Freiheit einschränke, dies aber gerechtfertigt und verhältnismässig sei.
In der Schweiz ist die Situation ähnlich: Da sieht die Gesetzgebung bei öffentlichen Ereignissen ebenfalls ein Kurzberichterstattungsrecht vor. Selbst wenn ein Fernsehsender die Senderechte für eine Veranstaltung besitzt, können andere Sender darüber berichten. Die Dauer der Beiträge ist allerdings eingeschränkt. Zum Tragen kommen die Bestimmungen insbesondere bei Sportveranstaltungen. (sda)

