11.01.2011

Whistleblowerinnen

Schuldig gesprochen

Mit 20 Tagessätzen à 80 Franken bestraft.

Die Whistleblowerinnen des Zürcher Sozialdepartementes haben sich des Amtsmissbrauchs schuldig gemacht. Sie werden je mit 20 Tagessätzen à 80 Franken bestraft. Die Strafe ist bedingt auf zwei Jahre. Ausserdem müssen die beiden Frauen die Gerichtsgebühren von 6000 Franken übernehmen. Auch haben sie der Stadt Zürich eine Prozessentschädigung von 5000 Franken zu bezahlen. Das Zürcher Obergericht hat mit seinem Entscheid am Dienstag den erstinstanzlichen Freispruch des Bezirksgerichts Zürich umgestossen.

Mit seinem Schuldspruch folgte das Gericht der Argumentation der Anklage: Der Staatsanwalt hatte erklärt, die beiden Frauen hätten sich an andere Stellen wenden können und hätten nicht gleich die Medien informieren müssen. Der Verteidiger hatte erfolglos auf Freispruch plädiert. Die beiden Angeklagten hatten 2007 amtsinterne Dokumente über Sozialhilfebezüger der "Weltwoche" übergeben. Sie wollten damit Missbräuche anprangern. Da ihre Bedenken über Missstände in der Sozialhilfe intern auf taube Ohren gestossen seien, hätten sie keine andere Möglichkeit gehabt, argumentierten sie.

Zopfi und Wyler waren 2009 erstinstanzlich vom Bezirksgericht Zürich freigesprochen worden. Laut Einzelrichterin hatten sie zwar das Amtsgeheimnis verletzt, aber überzeugend darlegen können, dass der Schritt an die Öffentlichkeit die einzige Möglichkeit gewesen sei, um über die Missstände im Sozialdepartement zu informieren. Diesen Entscheid hatten sowohl die Staatsanwaltschaft wie auch die Stadt Zürich angefochten. (sda)


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