Die Freiburger Nachrichten hätten mit dem Text «Die Zukunft der Milchbranche» vom 14. November 2023 die Ziffer 10 (Trennung von redaktionellem Teil und Werbung) der «Erklärung der Pflichten und Rechte der Journalistinnen und Journalisten» verletzt, urteilte der Presserat laut Newsletter vom Freitag. Abgewiesen wurde die Beschwerde in Bezug auf Ziffer 11 (journalistische Unabhängigkeit).
Der Beschwerdeführer hatte laut Presserat geltend gemacht, die Redaktion habe die vom Verlag mit dem Sponsor ausgehandelten Bedingungen akzeptiert. Im beanstandeten Artikel wurde die Zukunft der Milchbranche zum Thema gemacht. Damit bestehe ein klarer Bezug zu einem Sponsor.
Weiter seien die Aussagen des Generalsekretärs des Sponsors ohne redaktionelle Einordnung übernommen worden. In Kombination mit dem Bild und dem Logo könne der Text als Gegenleistung zum Sponsoring gelesen werden.
Vorgehen der Redaktion «problematisch»
Das Vorgehen der Redaktion bleibe im vorliegenden Falle problematisch, schreibt der Pressrat. Die Verantwortung für die Publikation von redaktionellen Artikeln trage in jedem Fall die Redaktionsleitung. Der Umstand, dass der Artikel durch einen «Projektredaktor» im befristeten Teilzeit-Pensum betreut wurde, entlaste die Redaktion nicht.
Fragwürdig sei auch das Argument, dass die Schülerinnen und Schüler sich bei einem Zeitungsartikel in erster Linie «selber ausleben» sollen. Gerade weil es sich um ein medienpädagogisches Projekt handle, müsste die Redaktion ein besonderes Augenmerk auf eine professionelle und kritische Begleitung legen.
Gute Sache, aber heikel
Medienkompetenz sei ein wichtiges Thema an den Schulen, schreibt Presserats-Vizepräsident Jan Grüebler. Das Projekt «Zeitung in der Schule» der Freiburger Nachrichten in Zusammenarbeit mit Sponsoren und Schulen sei auf den ersten Blick eine gute Sache, auf den zweiten Blick sei das Projekt aber heikel. (sda/cbe)
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02.12.2024 07:41 Uhr