Die schwedische Staatsanwaltschaft überlässt die Entscheidung über eine Auslieferung des Wikileaks-Gründers Julian Assange der britischen Justiz und will von sich aus keine Berufung einlegen. Das kündigte die Sprecherin der zuständigen Anklagebehörde, Karin Rosander, am Donnerstag wenige Stunden vor der Entscheidung eines Londoner Gerichts über das Auslieferungsbegehren an. Gegen den australischen Internet-Aktivisten wird in Stockholm wegen Verdacht auf Vergewaltigung und sexuelle Nötigung ermittelt. Rosander sagte der Nachrichtenagentur dpa, wenn das Londoner Gericht den Auslieferungsantrag ablehnen sollte, entscheide allein die britische Staatsanwaltschaft über einen möglichen Berufungsantrag.
Sie meinte weiter: "Wir haben mit der Durchführung des Auslieferungsverfahrens selbst überhaupt nichts zu tun." Im Fall von grünem Licht für die Auslieferung haben die Assange-Anwälte ihrerseits bereits einen Berufungsantrag angekündigt. Der Australier bestreitet die Vorwürfe zweier Schwedinnen und sieht die Ermittlungen gegen ihn als Teil eines US-Komplotts wegen der Wikileaks- Enthüllungen. Das Londoner Gericht hat eine Entscheidung für den Nachmittag angekündigt. (sda)

