14.10.2002

Schweizer Presserat

Scientology-Beschwerde gegen "Schweizer Jugend" gutgeheissen

Unterschlagung wichtiger Informationen.

Medien dürfen in einem Beitrag wichtige Informationselemente nicht unterschlagen. Die Zeitschrift "Schweizer Jugend" hat diesen Grundsatz aus Sicht des Presserates in einem Artikel über eine Scientology-Aussteigerin verletzt.

Bei dem im März 2002 erschienenen Artikel handelte es sich um einen Abdruck eines fast identischen Textes aus dem Jahr 1996. Ein Hinweis darauf fehlte, wie die Scientologykirche in einer Beschwerde an den Presserat unter anderem rügte. Dieser hiess laut den jüngsten Stellungnahmen die Beschwerde gut.

Mit einem Verweis auf die zeitliche Situierung des Artikels wäre die Leserschaft besser in der Lage gewesen, Fakten und Wertungen zu verstehen und einzuordnen, schreibt der Presserat. Zudem hätte die Zeitschrift Scientology, gegen die im Text schwere Vorwürfe erhoben wurden, zwingend anhören und deren Stellungnahme einbauen müssen.


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