Das Bezirksgericht Zürich hat am Dienstag drei Journalisten zu Geldstrafen von je 800 Franken verurteilt. Sie wurden der Veröffentlichung amtlicher geheimer Verhandlungen schuldig gesprochen. Sie müssen auch die Verfahrenskosten tragen. Die drei Journalisten hatten im November 2000 im SonntagsBlick über Ermittlungen gegen einen internationalen Mafia-Ring in der Schweiz berichtet. In dem Artikel wurde aus vertraulichen Dokumenten zitiert. Die Angeklagten veröffentlichten praktisch wörtlich eine ihnen vorliegende Meldung aus dem automatischen Fahndungssystem des Bundes RIPOL.
Die Bezirksanwaltschaft Zürich warf den Journalisten deshalb die Veröffentlichung geheimer Daten vor. Vor Gericht wiesen die Beschuldigten diese Vorwürfe zurück und beriefen sich auf den Quellenschutz. Die Verteidigung verlangte Freispruch, da die Angeschuldigten die RIPOL-Daten gar nicht besessen hätten. Der Informant der Journalisten ist bis heute unbekannt. Dieser habe seine Mandanten lediglich telefonisch informiert, sagte der Rechtsanwalt. Dabei sei für die Beschuldigten nicht klar gewesen, dass es sich um RIPOL-Daten gehandelt habe. Dieser Argumentation folgte der Einzelrichter nicht. Den Angeschuldigten sei klar gwesen, dass sie geheime Polizeidaten veröffentlicht hätten, begründete er die Schuldsprüche. Das Urteil basiere in rechtlicher Hinsicht auf einem früheren Entscheid des Bundesgerichtes.

