19.12.2013

Universität Zürich

Sponsoringvertrag mit UBS vollständig offen gelegt

Hartnäckigkeit der Journalisten zeigt Wirkung.
Universität Zürich: Sponsoringvertrag mit UBS vollständig offen gelegt

Der Sponsoringvertrag zwischen der Universität Zürich und der UBS Foundation ist am Donnerstag vollständig offengelegt worden. Zudem verzichten die Vertragspartner darauf, einen Hörsaal mit dem Namen "UBS Center Lecture Hall" einzurichten, wie die Universität mitteilte. Begründet wird der Schritt mit dem "öffentlichen Interesse nach Transparenz" bei der Zuwendung privater Mittel. Die Universität Zürich habe beschlossen, in Zukunft diesem Bedürfnis verstärkt Rechnung zu tragen. Aus diesem Grund legen die Universität und die UBS Foundation das Rahmenabkommen sowie die dazugehörigen Lehrstuhlverträge offen. Zudem kündigte die Uni an, die Bezeichnung von Räumen nach Sponsoren in einer neuen Fundraising-Policy anzugehen.

Die am Donnerstag offengelegten Passagen beinhalten in erster Linie finanzielle Details der Zusammenarbeit zwischen der Uni und der Stiftung "UBS Foundation of Economics in Society". Diese Passagen belegten, dass die Unabhängigkeit von Forschung und Lehre vollständig gewährleistet sei, schreibt die Uni. Die UBS Foundation war als Trägerschaft für das neue Zentrum geschaffen worden. Erster Direktor des Zentrums wird der Zürcher Volkswirtschaftsprofessor Ernst Fehr.

Standardverträge als Ziel
Otfried Jarren, Uni-Rektor ad interim, bezeichnete die 100-Millionen-Franken-Donation der UBS als Spezialfall mit langjähriger Wirkung. Dies sei der Uni Zürich zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses wohl nicht so bewusst gewesen, sagte Jarren auf Anfrage der Nachrichtenagentur sda. Jarren betonte, dass die Einwerbung von Drittmitteln "völlig transparent" erfolgen und die Uni dabei ihre Schwerpunkte selbst festlegen müsse. "Mein Wunsch wären Standardverträge", sagte er.

Kaspar Villiger, alt Bundesrat und Stiftungsratspräsident der UBS Foundation, begrüsste die Publikation des Vertrages. Jetzt sehe man offen, was eigentlich vereinbart wurde. Verglichen mit dem Ausland sei die Gegenleistung für den enormen Betrag "eigentlich lächerlich", sagte Villiger auf Anfrage. "Uns war von Anfang an klar, dass die Forschungsfreiheit der Universität nicht angetastet werden darf." Dass auf den Namen "UBS Center Lecture Hall" verzichtet werde, sei kein Problem. "Geheimhaltung war nie unser Wunsch", sagte Villiger. Aus seiner Zeit als Politiker wisse er, dass man nie etwas auf Dauer geheim halten könne. Die Bedenken der Universität, dass eine Offenlegung potenzielle Sponsoren abschrecken könnte, habe er dennoch verstanden. 

100 Millionen für die Wirtschaftswissenschaften
Die UBS finanziert mit 100 Millionen Franken den Ausbau der Forschung in den Wirtschaftswissenschaften. Als dies die Uni im April 2012 bekannt gab, verlangten die Wochenzeitungen "WOZ" und die Schweizer Ausgabe der "Zeit", den geheim gehaltenen Vertrag einzusehen. Sie stützten sich dabei auf das Öffentlichkeitsprinzip.

Die Uni wies das Begehren jedoch ab. Daraufhin setzten die Journalisten bei der Rekurskommission der Zürcher Hochschulen durch, dass die Uni den Sponsoringvertrag weitestgehend offenzulegen habe. Damit gaben sich die Journalisten jedoch nicht zufrieden. Sie fochten den Entscheid der Reko deshalb vor Verwaltungsgericht an. Mit der Offenlegung des Vertrages wird der Weiterzug ans Verwaltungsgericht nun hinfällig.

Austausch mit Bankspezialisten
Der in Teilen geschwärzte Vertrag war Ende November im Internet aufgeschaltet worden. Daraus geht hervor, dass die Hochschule der Bank am Institut für Volkswirtschaftslehre eine beträchtliche Werbepräsenz ermöglicht. Dies betrifft nicht nur die UBS Foundation. Die Vereinbarung sieht eine weitreichende Integration des UBS-Center ins Institut für Volkswirtschaftslehre vor. Der Vertrag hält auch fest, dass die Bank in "vernünftiger Weise profitiert". Dazu gehört, dass die von der Bank gesponserten Professoren und Assistenten an Anlässen des neuen Zentrums teilnehmen. Sie müssen aber auch am "UBS International Economic Forum" der Bank auftreten. Zudem sollen sich die Forscher regelmässig mit Spezialisten der Bank austauschen.

Der Vertrag garantiert den gesponserten Forschern aber, ihre "Aktivitäten in Lehre und Forschung autonom durchführen" zu dürfen. Zudem hat die UBS keinen Einfluss auf Personalentscheide. (sda)

Symbolbild: Keystone

 

 


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