04.11.2002

Schiedskommission

SRG SSR alleinige Sendetarifpartnerin für SUISA

Werbe-Auftraggeber und weitere Nutzer werden nicht mehr zur Kasse gebeten.

Ab 1. Januar 2003 hat allein die SRG SSR für die Ausstrahlung auf ihren Sendern Gebühren an die Musikrechte-Verwertungsgesellschaft SUISA zu zahlen. Werbe-Auftraggeber und weitere Nutzer müssten ab diesem Datum keine SUISA-Gebühren mehr für Werbesendungen in SRG-TV-Programmen weder der publisuisse noch der SUISA bezahlen, wie die Eidg. Schiedskommission am 31. Oktober entschieden hat. Die SRG SSR ist somit alleinige Tarifpartnerin bei sogenannten Sendetarif W.


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