04.10.2020

Replay TV

SRG wehrt sich gegen erweitertes Angebot

Nach einem im Sommer ausgehandelten Kompromiss geht die SRG in Sachen Replay TV auf die Barrikaden. Grund ist die geplante Streaming-Plattform Play Suisse.
Replay TV: SRG wehrt sich gegen erweitertes Angebot
Kinder schauen sich ein Skirennen im Replay TV an auf RTS deux. (Bild: Keystone/Laurent Gillieron)

Die meisten TV-Verbreiter wie Swisscom, UPC oder Zattoo bieten ihren Kunden an, die TV-Inhalte bis sieben Tage nach Ausstrahlung der Sendung anzuschauen. Das sogenannte Replay TV ist beliebt und weit verbreitet. Nun streitet sich die SRG mit den Privatsendern, den Sendeverbreitern und den Verwertungsgesellschaften.

Im Juni hatten sich die Parteien nach langen Verhandlungen auf einen Kompromiss geeinigt. Wenn Zuschauer künftig Werbung überspringen, müssen sie kurze Zwangsspots anschauen. Um hierfür die Akzeptanz zu erhöhen, soll im Gegenzug die Verfügbarkeit der TV-Inhalte von 7 auf 14 Tage verlängert werden. Zugleich müssen die Sendeverbreiter den Sendern mehr Geld für die Nutzung der Inhalte zahlen.

Doch nun will die gebührenfinanzierte SRG den Kompromiss mit rechtlichen Mitteln zu Fall bringen, wie die SonntagsZeitung berichtet. Sie bereitet eine Beschwerde vor. In einem ersten Schritt hätten die SRG-Anwälte der Kanzlei Walder Wyss Anfang September einen 24-seitigen Antrag gestellt, um der SRG Parteistellung in dem Genehmigungsverfahren zu erlauben.

Im Hinblick auf die geplante Streaming-Plattform Play Suisse, stört sich die SRG vor allem an der Ausweitung der Vorhaltedauer von 7 auf 14 Tage. «Die erweiterte permanente Abrufbarkeit ihrer Sendungen über Replay TV konkurrenziert die digitalen Plattformen der Antragstellerin direkt», so die SRG-Anwälte gegenüber der Zeitung. Die Sendeverbreiter bekämen für ihr Replay-Angebot die Inhalte der Sender «für eine bescheidene Gebühr», während die SRG die Rechte für die eigene Plattform teuer einkaufen müsse. Die SRG verlangt daher, dass die Vorhaltedauer im Replay für ihre Sendungen weiterhin nur 7 Tage betragen solle. (pd/wid)



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