17.01.2008

"Weltwoche"

Staatsanwalt ermittelt wegen Rassendiskriminierung

Verfahren wegen Historiker-Artikel zu Genozid.

Die Zürcher Staatsanwaltschaft prüft, ob sich die "Weltwoche" strafbar gemacht hat mit dem Abdruck des Beitrags eines Historikers, der den Genozid an den Armeniern bestreitet. Staatsanwalt Hans Maurer bestätigte am Donnerstag eine Meldung des "Tages-Anzeigers". Er kläre ab, ob ein Verstoss gegen den Rassendiskriminierungs-Artikel des Strafgesetzbuches vorliege. Dieser verbietet das Leugnen von Völkermord.

Der fragliche Text des britischen Historikers Norman Stone mit dem Titel "Es war kein Völkermord" erschien im Oktober 2006 in der "Weltwoche". Stone bestritt, dass die Massaker 1915/16 an den Armeniern im Osmanischen Reich ein Genozid waren. Die "Weltwoche" hatte den Beitrag als "polemische Replik" auf einen Artikel eines Schweizer Historikers bezeichnet.

Die Zürcher Justiz hatte nach der Publikation des Textes ein Urteil des Bundesgerichts im Fall Dogu Perincek abgewartet. Ende Dezember wies das oberste Schweizer Gericht die Beschwerde gegen die Verurteilung des türkischen Nationalisten wegen Rassendiskriminierung definitiv ab. Maurer will nun das Bundesgerichtsurteil analysieren und prüfen, ob - und allenfalls gegen welche Personen bei der "Weltwoche" - Anklage erhoben werden soll.

Roger Köppel, Verleger und Chefredaktor der "Weltwoche" hat kein Verständnis für das Verfahren. Es sei damals um eine kontroverse Debatte zwischen zwei Historikern gegangen. "Wenn dies zum Anlass für ein Strafverfahren werden kann, dann stimmt etwas nicht mehr", so Köppel gegenüber dem "Tages-Anzeiger".

Unterstützung erhält Köppel von Medienrechtsexperte Peter Studer: "Es muss möglich sein, historische Ereignisse kontrovers zu diskutieren." Weiter hält er gegenüber dem "Tagi" fest, dass die Editorials der "Weltwoche^" belegen, "dass es ihr um eine öffentliche Diskussion und nicht einfach um die krasse Propagierung des türkischen Standpunkts ging". (sda/per)


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