21.02.2023

Hass-Video gegen Journalistin

Staatsanwalt legt Berufung im Fall Soral ein

Die Waadtländer Staatsanwaltschaft zieht den Fall Alain Soral an die nächste Instanz weiter. Sie verlangt weiterhin eine Freiheitsstrafe für den rechtsextremen französisch-schweizerischen Autor.
Hass-Video gegen Journalistin: Staatsanwalt legt Berufung im Fall Soral ein
Hat in einem Video auf seiner Website die Journalistin Cathy Macherel beschimpft: Alain Soral. (Bild: Keystone/Laurent Gillieron)

Die Waadtländer Staatsanwaltschaft zieht den Fall Alain Soral an die nächste Instanz weiter. Sie verlangt weiterhin eine Freiheitsstrafe für den rechtsextremen französisch-schweizerischen
Autor.

Soral war im Dezember wegen übler Nachrede vom Polizeigericht in Lausanne zu einer Geldstrafe verurteilt worden, nicht aber wegen Diskriminierung und Aufruf zu Hass, wie der Generalstaatsanwalt Eric Cottier gefordert hatte (persoenlich.com berichtete). Sein Nachfolger Eric Kaltenrieder, der seit Anfang 2023 im Amt ist, hält an dieser Einschätzung fest.

Die Äusserungen von Soral «sind homophob und fallen unter das Gesetz, das die Menschenwürde und die Gleichheit aller Menschen schützt», wird er in einer am Dienstag veröffentlichten Medienmitteilung zitiert. Nach Ansicht des neuen Generalstaatsanwalts ist es «äusserst wichtig», dass das Kantonsgericht in dieser Frage Recht spricht.

Journalistin beleidigt

Der 64-jährige Soral musste sich wegen mutmasslich homophober Äusserungen vor Gericht verantworten. Der Holocaustleugner hatte 2021 in einem Video auf seiner Website die Journalistin wegen ihrer Artikel in den Tageszeitungen 24 heures und La Tribune de Genève unter anderem als «fette Lesbe» und «Queer-Aktivistin» bezeichnet. Dabei deutete er an, dass der Begriff queer gleichbedeutend sei mit gestört.

Die Journalistin hatte deswegen im September 2021 Strafanzeige erstattet. Die Staatsanwaltschaft verurteilte Soral im April wegen Diskriminierung aufgrund der sexuellen Orientierung per Strafbefehl zu drei Monaten Gefängnis. Gegen diesen Erlass legte der Autor Rekurs ein.

Diskriminierung aufgrund der sexuellen Orientierung ist in der Schweiz seit Mitte 2020 strafbar. Die Stimmbevölkerung hatte die Erweiterung der Rassismus-Strafnorm bei der Abstimmung im Februar desselben Jahres mit 63,1 Prozent Ja-Stimmen angenommen. (sda/mj)


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