23.12.2025

Inside Paradeplatz

Staatsanwaltschaft stellt Verfahren ein

Dem Journalisten Lukas Hässig, der das News-Portal Inside Paradeplatz betreibt, wurde Verletzung des Bankgeheimnisses vorgeworfen. Die Einstellung des Verfahrens ist noch nicht rechtskräftig.
Inside Paradeplatz: Staatsanwaltschaft stellt Verfahren ein
Lukas Hässig am 19. Juni 2025 an einer Medienkonferenz der Schweizerischen Nationalbank. (Bild: Keystone/Michael Buholzer)

Der journalistische Quellenschutz steht in dem Fall in wesentlichen Punkten einer Beweisführung entgegen, wie die Zürcher Oberstaatsanwaltschaft am Dienstag mitteilte. Das Verfahren wegen des Verdachts auf Bankgeheimnisverletzung sei deshalb mit Datum vom 8. Dezember eingestellt worden. Die Einstellung ist noch nicht rechtskräftig.

Losgetreten hatte das Verfahren Beat Stocker. Er sah in der Berichterstattung von Inside Paradeplatz (IP) rund um die mutmasslichen Verfehlungen des ehemaligen Raiffeisenbank-Chefs Pierin Vincenz seine Privatsphäre verletzt. Stocker ist einer der Mitangeklagten im Verfahren gegen Vincenz.

Frühe Hinweise auf Unregelmässigkeiten

Die Vorwürfe gehen zurück auf einen Beitrag, der 2016 auf IP erschien. Gemäss diesem soll Vincenz im Sommer 2015 eine Überweisung von 2,9 Millionen Franken erhalten haben. In dem Artikel stellte IP-Betreiber Lukas Hässig einen möglichen Zusammenhang mit der kurz davor erfolgten Akquisition der KMU-Finanzierungsfirma Investnet durch Raiffeisen her.

Dieser Artikel sowie weitere Recherchen sollen Auslöser von bankinternen Untersuchungen gewesen sein, die schliesslich dazu führten, dass die Eidgenössische Finanzmarktaufsicht aktiv wurde – und der damalige Raiffeisen-Chef Vincenz verhaftet wurde.

Das Verfahren wegen Verdachts auf Verletzung des Bankgeheimnisses im Zusammenhang mit dem Artikel läuft bereit seit 2019. Gemäss Darstellung von IP wehrte sich Stocker zwischenzeitlich als Privatkläger erfolgreich gegen eine Sistierung des Verfahrens.

Im Juni 2025 kam es zu einer Hausdurchsuchung in den IP-Büros sowie dem Privatdomizil von Hässig (persoenlich.com berichtete). Der Betroffene liess die beschlagnahmten Dokumente siegeln, sodass diese zunächst nicht ausgewertet werden durften. Das Zwangsmassnahmengericht bestätigte die Siegelung, weil kein genügender Anfangsverdacht gegen Hässig vorliege, und weil der journalistische Quellenschutz die Verwertung der erhobenen Beweise untersage. Die Staatsanwaltschaft akzeptierte diesen Entscheid.

Raiffeisen-Prozess im Sommer vor Obergericht

Das Verfahren rund um den ehemaligen Raiffeisen-Chef Pierin Vincenz und Mitangeklagte ist weiterhin nicht abgeschlossen. Das Bezirksgericht Zürich verurteilte Vincenz im April 2022 wegen Betrugs, mehrfacher qualifizierter ungetreuer Geschäftsbesorgung und wegen mehrfacher passiver Bestechung.

Er erhielt eine Freiheitsstrafe von 3 Jahren und 9 Monaten. Stocker kassierte eine Freiheitsstrafe von vier Jahren. Der Berufungsprozess vor dem Zürcher Obergericht ist auf August 2026 angesetzt. (sda/nil)


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KOMMENTARE

Victor Brunner
25.12.2025 07:18 Uhr
Pressefreiheit heisst Presseverantwortung was bei IP in letzter Zeit nicht mehr so stark beachtet wird!
Erich Heini
24.12.2025 09:01 Uhr
Das stärkt die Pressefreiheit. Sie ist ständig unter Druck von beauftragten Advokaten. Die Einstellung des Verfahrens in Zürich kommt in Anschluss an einen Entscheid in Genf. Dort hat der Procureur Général, Olivier Jornot, ein ausführliches Plädoyer für den hohen Stellenwert der Pressefreiheit vorgelegt. Es ging um ein Begehren der Privatbank Reyl (mit Ruth Metzler im Verwaltungsrat), mit Zwangsmassnahmen die Quelle von von Medienberichten ausfindig zu machen. Das Begehren wurde abgelehnt.
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