Im Verfahren über die Haftbeschwerde des Fernsehmoderators Jörg Kachelmann hat die Generalstaatsanwaltschaft Karlsruhe die Fortdauer der Haft beantragt. Die Gründe für die Anordnung der Untersuchungshaft bestünden weiterhin fort, teilte die Generalstaatsanwaltschaft am Mittwoch mit. Demnach ist der Schweizer dringend verdächtig, seine ehemalige Geliebte vergewaltigt zu haben. Nachdem bereits das Landgericht Mannheim die Haftbeschwerde abgelehnt hatte, muss nun das Oberlandesgericht (OLG) Karlsruhe als nächsthöhere Instanz entscheiden, ob Kachelmann im Gefängnis bleibt. (sda)
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