31.08.2014

Blick

Stadion-Einsprecher zeigt die Boulevardzeitung an

Journalisten sollen zu einer Einvernahme vorgeladen werden.

Am 20. August veröffentlichte der "Blick" einen Artikel mit dem Titel "Dieser Mann verhindert das neue Stadion. Ist das der Totengräber des FC Aarau?". Der Artikel hat für die Zeitung juristische Folgen: Der Betroffene reichte bei der Kantonspolizei Strafantrag ein, wie Recherchen der "SonntagsZeitung" (SoZ) zeigen.

"Ich akzeptiere nicht, das ich für die Ausübung eines Bürgerrechts als Verbrecher hingestellt werde", sagt der Mann gegenüber der SoZ. Die Polizei sieht den Anfangsverdacht für Ehrverletzungsdelikte als gegeben. "Wir werden die betroffenen Journalisten zu einer Einvernahme vorladen", sagt ein Polizeisprecher. Im Text bezeichnen die "Blick"-Journalisten den Einsprecher als Querulanten, beschreiben seinen Wohnort und verwenden den echten Vornamen und die Initiale seines Nachnamens. Als Illustration dient ein verpixeltes Foto des 58-Jährigen. Experten halten die Anzeige für aussichtsreich. Hanspeter Thür, oberster Datenschützer der Schweiz, sagt: "Dieser Artikel ist bedenklich und zeigt genau, warum Einsprecher nicht enttarnt werden dürfen." Ein Rechtsstaat habe die Rechte der Minderheit zu schützen, sonst sei er kein Rechtsstaat.

Der Medienrechtler Peter Studer nennt den Artikel "ein schlecht getarnter Aufruf zur Hatz auf einen missliebigen Einsprecher". Das W. tatsächlich eine Hatz befürchten muss, zeigen Ereignisse aus der Vergangenheit: Unbekannte zündeten vor Jahren ein Transparent gegen den Stadionbau am Haus von W. an. Beinahe griff das Feuer auf das Wohnhaus über. Auch die Polizei nimmt die Gefahr durch radikale Fussball-Fans ernst: Nach der Publikation im "Blick" meldeten sich Polizisten bei Hans W. an und versprachen, regelmässig Patrouillen vorbeizuschicken. (SoZ)

 


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