Dem Präsidenten des Schweizer Presserates, Peter Studer, sind einige Fälle bekannt, bei denen Informationshonorare gezahlt worden sind. Er hoffe nicht, dass dies die Praxis sei, sagte Studer im Zusammenhang mit der Affäre Borer-Ringier. "Grundsätzlich ist das nicht zulässig", sagte Studer am Sonntagabend gegenüber Schweizer Radio DRS. In der Richtlinie 4.3 im Journalisten-Kodex heisse es, dass die Bezahlung von Informanten grundsätzlich nicht zulässig sei, da dadurch der Informationsfluss und der Inhalt der Informationen beeinträchtigt werden könne.
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