12.06.2013

TV-Quoten

Superprovisorische Verfügung aufgehoben

Das Obergericht Nidwalden hebt die vom TV-Sender 3+ erwirkten superprovisorischen Massnahmen mit sofortiger Wirkung auf.
TV-Quoten: Superprovisorische Verfügung aufgehoben

Neuer Entscheid im Streit um die TV-Quoten: Die vom Fernsehsender 3+ beantragten superprovisorischen Massnahmen gegen die Veröffentlichung der seit Januar 2013 erhobenen Mediapulse Fernsehforschung ist vom Obergericht Nidwalden aufgehoben worden. Dies teilt Mediapulse in einer Mitteilung vom Mittwochnachmittag mit.


Dieser Entscheid tritt mit sofortiger Wirkung in Kraft. Einer Veröffentlichung der TV-Quoten 2013 steht somit nichts mehr im Weg. Der Verwaltungsrat der Mediapulse wird in den kommenden Tagen über den Zeitpunkt der Veröffentlichung der bereitstehenden Fernsehdaten entscheiden. 

Die TV-Nutzungsdaten sind seit Anfang Jahr unter Verschluss. Damals wurde die Erhebungsmethode geändert. Mehrere Fernsehsender, angeführt von 3+, bezeichneten die neue Methode als fehlerhaft. Sie wehrten sich gegen die Veröffentlichung der TV-Quoten, welche für den Werbemarkt entscheidend sind.
 
Das Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) war im Mai zum Schluss gekommen, dass das Messsystem gesetzeskonform sei. Es gebe keinen Grund, die Publikation der Daten zu unterbinden. Daraufhin erwirkte der Privatsender 3+ beim Obergericht Nidwalden eine superprovisorische Verfügung. (sda/pd)


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