Die Swisscom darf Sendeanlagen nur verkaufen, wenn die öffentlichen Interessen gewährleistet bleiben. Andernfalls gebe der Bundesrat sein Einverständnis nicht, sagte Medienminister Moritz Leuenberger am Montag im Nationalrat. Das Fernmeldegesetz erlaube an sich den Verkauf von Sendeanlagen, sagte Leuenberger. Doch müssten die Übertragung von Radio- und Fernsehprogrammen weiter gesichert und die Bedürfnisse des Verteidigungsdepartementes weiter befriedigt werden.
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