19.04.2011

TSR

"Tendenziöse" Berichterstattung

UBI winkt Beschwerde von Verein gegen Tierfabriken durch.

Die Unabhängige Beschwerdeinstanz für Radio und Fernsehen (UBI) hat eine Beschwerde des Vereins gegen Tierfabriken Schweiz (VgT) zu einen Beitrag des Westschweizer Fernsehens (TSR) gutgeheissen. Sie erachtet eine Sendung als "einseitig und tendenziös". Im TSR-Beitrag seien Vorwürfe gegen den Präsidenten des VgT erhoben worden. Dadurch sei der Eindruck entstanden, er habe sich in einer Publikation erneut in ehrverletzender Weise gegen den Freiburger Staatsrat Pascal Corminboeuf geäussert, teilte die UBI am Dienstag mit.

Dem Präsidenten des VgT sei aber keine Gelegenheit eingeräumt worden, sich zu äussern, obwohl er sich grundsätzlich dazu bereit erklärt hatte. Der E-Mail- Verkehr zwischen ihm und der Redaktion im Vorfeld der Ausstrahlung sei im Beitrag unvollständig und tendenziös zusammengefasst worden. Aus den erwähnten Gründen verletzt der Beitrag der TSR laut UBI das Sachgerechtigkeitsgebot. Die UBI hiess die Beschwerde mit 6:2 Stimmen gut. Der Entscheid kann mit Beschwerde in öffentlich-rechtlichen Angelegenheiten beim Bundesgericht angefochten werden.

Die UBI ist eine ausserparlamentarische Kommission des Bundes. Sie besteht aus neun nebenamtlichen Mitgliedern und wird durch Roger Blum präsidiert. Die UBI hat auf Beschwerde hin festzustellen, ob ausgestrahlte Radio- und Fernsehsendungen Bestimmungen über den Inhalt redaktioneller Sendungen verletzt haben oder eine rechtswidrige Verweigerung des Zugangs zum Programm vorliegt. (sda)


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