Die Unabhängige Beschwerdeinstanz für Radio und Fernsehen (UBI) gibt dem Baumeisterverband Recht: die SF Tagesschau habe in ihrer Spätausgabe im Herbst 2010 einseitig über den Lohnkonflikt im Bauhauptgewerbe informiert, indem nur Gewerkschaftsvertreter zu Wort gekommen seien.
Am 20. November 2010 hatte die Tagesschau in ihrer Haupt- und Spätausgabe über den Stand der Lohnverhandlungen im Bauhauptgewerbe berichtet. An diesem Tag reagierten die Gewerkschaften mit grossem Unverständnis auf das aus ihrer Sicht völlig ungenügende Angebot des Baumeisterverbandes.
In der Hauptausgabe der Tagesschau wurde die Sichtweise beider Parteien wiedergegeben, in der Spätausgabe nur noch der Standpunkt der Gewerkschaften. Dagegen erhob der Baumeisterverband Beschwerde.
Dass der Schwerpunkt des Beitrags der Spätausgabe auf der gewerkschaftlichen Sicht lag, sei nicht zu beanstanden, stellt die UBI in ihrem am Donnerstag veröffentlichten Entscheid fest. Die Ausblendung der Position der Baumeister habe jedoch die freie Meinungsbildung des Publikums "in erheblicher Weise" beeinträchtigt. Der Beitrag der Spätausgabe habe somit das Sachgerechtigkeitsgebot verletzt.
Die UBI hat die Beschwerde des Baumeisterverbandes deshalb mit 5:3 Stimmen gutgeheissen. Die UBI ist eine ausserparlamentarische Kommission des Bundes. Sie besteht aus neun nebenamtlichen Mitgliedern und hat auf Beschwerde hin festzustellen, ob ausgestrahlte Radio- und Fernsehsendungen korrekt waren. (sda)

