MedieDas deutsche Bundesverfassungsgericht hat die Medienberichterstattung über junge Prominente im Fall der beiden Uwe- Ochsenknecht-Söhne Jimi Blue und Wilson Gonzalez gestärkt. Das Interesse der Öffentlichkeit an Tatsachenberichten etwa über Ausraster junger Promis kann Vorrang vor deren Persönlichkeitsrechte haben, heisst es in einem am Donnerstag veröffentlichten Beschluss. Im aktuellen Fall hatte die "Sächsische Zeitung" auf ihrer Homepage über Randale der jungen Männer berichtet, ohne deren Namen zu anonymisieren. Die erfolgreichen Unterlassungsklagen der beiden hob Karlsruhe nun auf und wies den Fall zur erneuten Entscheidung zurück an das Landgericht Hamburg.
Die beiden Ochsenknecht-Söhne waren laut dem Artikel 2008 "nach wüster Randale in der Münchener Innenstadt von der Polizei verhört" worden. Die damals 17- und 18-Jährigen seien in der Nacht zum 1. Mai mit Freunden unterwegs gewesen. Die Gruppe hatte Velos traktiert und den Telefonhörer in einer Telefonzelle abgerissen. Das Landgericht Hamburg hatte der Zeitung diese nicht anonymisierte Berichterstattung mit der Begründung untersagt, dass das Persönlichkeitsrecht von Jugendlichen und jungen Erwachsenen "grundsätzlich Vorrang" vor der Meinungsfreiheit der Medien habe.
Karlsruhe bezeichnet diese Auffassung nun als verfassungswidrig: Gerichte müssten zunächst im Einzelfall den Inhalt der Berichterstattung prüfen. Bei Tatsachenberichten müssen wahre Aussagen in der Regel hingenommen werden, auch wenn sie nachteilig für den Betroffenen sind. Bei Strafverfahren sei die Namensnennung mutmasslicher Täter zwar nicht immer zulässig. Im aktuellen Fall habe das Verhalten der Ochsenknecht-Söhne aber zu keinem Verfahren geführt. Zudem pflegten die beiden Schauspieler und Sänger das Image von "Jungen Wilden" und nutzten ihre Rolle kommerziell aus. Diese Umstände müsse das Landgericht nun bei der erneuten Entscheidung beachten. (sda)

