30.05.2008

Roschacher-Affäre

Untersuchungen gegen vier Journalisten eingestellt

Sieben weitere müssen sich vor Statthalteramt verantworten.

Die Untersuchungen gegen vier Journalisten wegen Veröffentlichung amtlicher geheimer Verhandlungen in der Affäre Blocher-Roschacher sind eingestellt worden. Sieben weitere Journalisten müssen sich vor dem Statthalteramt des Bezirks Zürich verantworten. Zu diesem Entscheid gelangte der ausserordentliche Staatsanwalt des Bundes, Pierre Cornu, nach eingehender Prüfung der Vorwürfe, wie das Eidg. Justiz- und Polizeidepartement (EJPD) am Freitag mitteilte.

Cornu entschied ausserdem, das Verfahren wegen Veröffentlichung amtlicher geheimer Verhandlungen gegen die Journalisten und wegen Amtsgeheimnisverletzung gegen Unbekannt zu trennen. Zu Letzterem laufen gemäss Communiqué die Untersuchungen noch. Cornu wurde im September 2007 damit beauftragt, die Veröffentlichung von Informationen aus dem Bericht der Geschäftsprüfungskommission des Nationalrates zu den Umständen des Weggangs von Ex-Bundesanwalt Valentin Roschacher zu untersuchen.

Laut den Informationen hat der ehemalige Bundesrat Christoph Blocher Roschacher dazu gedrängt zu kündigen, um einen befreundeten Bankier zu schützen. Die Kommission erstattete daraufhin Strafanzeige gegen elf Journalisten und Unbekannt. (sda)


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