29.09.2011

Joiz

UPC Cablecom zieht vor Bundesgericht

Lausanner Richter haben das letzte Wort.

In der Frage, ob UPC Cablecom den Jugendfernsehsender Joiz ins analoge Netz aufnehmen muss, hat das Bundesgericht das letzte Wort. Der Kabelnetzbetreiber hat gegen das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts Beschwerde eingereicht. Dieses hatte den Entscheid des Bundesamts für Kommunikation (Bakom) bestätigt, wonach UPC Cablecom den Sender ins analoge Grundangebot aufnehmen müsse. Das Bakom hatte befunden, dass Joiz eine nationale kulturelle Bedeutung habe und einen besonderen Beitrag zur nationalen Medienlandschaft leiste.

Es gewährte dem Sender damit den sogenannten Must-Carry-Status. Sender mit diesem Status müssen gemäss dem Radio- und Fernsehgesetz im analogen Kabelnetz verbreitet werden. Die Kapazitäten des Fernsehangebots seien beschränkt, begründete UPC Cablecom den Rekurs am Donnerstag in einem Communiqué. Um Joiz aufschalten zu können, müsse zwingend ein etabliertes Programm aus dem Angebot genommen werden. Für Alexander Mazzara, Geschäftsleiter von Joiz, kommt der Weiterzug des Urteils nicht überraschend. Er sieht seinen Sender allerdings im Recht, da es in der Schweiz im analogen Netz kein ausreichendes Fernsehangebot für Jugendliche gebe.

Ob die Beschwerde eine aufschiebende Wirkung habe oder ob UPC Cablecom Joiz bereits vor einem definitiven Urteil ins Angebot aufnehmen muss, ist laut Mazzara noch unklar. "Wir sind aber zuversichtlich, dass wir nächstes Jahr aufgeschaltet werden."

Das Urteil des Bundesgerichts könnte zu einem Grundsatzentscheid werden, sagte UPC-Cablecom-Sprecher Eric Zeller gegenüber der Nachrichtenagentur sda. "Sollte Joiz Recht erhalten, würden sich weitere Sender überlegen, den Must-Carry- Status anzustreben." Auf dem digitalen Netz kann Joiz bereits seit dem 28. März empfangen werden. Der Sender richtet sich an Jugendliche und junge Erwachsene zwischen 15 und 29 Jahren. Das Programm enthält unter anderem Musik- und Informationssendungen sowie Talkshows. (sda)


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