Das neue Radio- und Fernsehgesetz, die öffentlich diskutierte Gebührenerhöhung und die Diversifikation der SRG in neue Medien veranlassen den Vorsteher des UVEK, eine finanzielle und wirtschaftliche Bestandesaufnahme der SRG in Auftrag zu geben. Dies teilt das Departement in einem Schreiben mit. Die Überprüfung erfolge im Einvernehmen mit dem Verwaltungsrat der SRG .
Für den Bundesrat gehe es zunächst darum, die Auswirkungen des neuen RTVG auf den Finanzhaushalt der SRG zu analysieren. Weiter werde er sich insbesondere zur erweiterten Verwendung der Gebühren (Unterstützung von lokalen Veranstaltern; sog. Gebührensplitting) äussern und die Frage beantworten müssen, inwiefern bei der SRG eintretende Ertragsausfälle zu kompensieren sind.
Von medienpolitischer Bedeutung ist sodann das zunehmende Engagement der SRG in neuen Medien (Internet). Die neue SRG-Konzession wird festzuschreiben haben, inwiefern eine solche Diversifizierung erlaubt oder erwünscht ist und inwieweit diese Angebote mit Gebührengeldern finanziert werden können. Zusammen mit der derzeit öffentlich diskutierten Erhöhung der Empfangsgebühren hätten diese Gründe das UVEK bewogen, eine finanzielle und wirtschaftliche Bestandesaufnahme der SRG zu veranlassen, wird mitgeteilt.

