Der Presserat hat am Dienstag die Beschwerde eines plastischen Chirurgen abgewiesen und damit die Recherche mit der versteckten Kamera für den "Kassensturz"-Bericht über Schönheitschirurgen gutgeheissen. Für die Sendung begleitete der "Kassensturz" eine junge Frau mit versteckter Kamera in die Sprechstunden verschiedener Schönheitschirurgen. Gesendet wurde der Beitrag im Dezember 2006.
Im März dieses Jahres reichte der Chirurg, der von der Sendung gar nicht betroffen war, beim Presserat Beschwerde ein, weil er die Privatsphäre der in der Sendung namentlich genannten Ärzte verletzt sah. Der Presserat urteilte, dass eine Verletzung der Privatsphäre nicht vorliege, weil eine Arztpraxis kein privater Raum sei, sondern grundsätzlich ein Gewerbebetrieb wie etwa eine Schreinerei oder eine Werbeagentur.
Zudem sei die verdeckte Recherche durch das öffentliche Interesse gerechtfertigt und durch eine andere, offene Recherche nicht zu ersetzen gewesen. Auch die Bild- und Tonaufnahmen waren zulässig. Die betroffenen Ärzte wurden anschliessend über die Recherche informiert und bekamen Gelegenheit, zur Kritik an ihrem Beratungsgespräch Stellung zu nehmen. Ihnen war zudem die Möglichkeit gegeben, die Ausstrahlung der sie betreffenden Bild- und Tondokumente zu untersagen.
Das Schweizer Fernsehen äusserte sich unter Hinweis auf weitere hängige zivil- und strafrechtliche Verfahren nicht zum Entscheid des Presserats.

