Nach der aussergerichtlichen Einigung zwischen Ex-Botschafter Thomas Borer und dem Verlagshaus Ringier werden sämtliche noch offenen Verfahren von Ringier eingestellt. Borers Gerichtstermin mit Djamile Rowe jedoch soll eingehalten werden. Der Gerichtstermin Borer gegen Djamile Rowe soll am Dienstag vor dem Landesgericht Berlin verhandelt werden. Das Gericht habe keine Absage erhalten, wie eine Gerichtssprecherin auf Anfrage der Nachrichtenagentur sda mitteilte. Thomas Borer war für eine Stellungnahme nicht zu erreichen.
Widerspruch vor Dementis
Dabei geht es um eine Unterlassungsverfügung des Ex-Botschafters gegen die Visagistin Rowe. Diese hatte gegen eine einstweilige Verfügung Widerspruch eingelegt. Die richterliche Anordnung verbietet Äusserungen zu einer angeblichen Affäre mit dem früheren Diplomaten in den Zeitschriften Supper Illu und Bunte. Vor einer Woche hatten die Zeitschriften vor dem Landgericht Berlin ihre Einsprachen gegen die Unterlassungsverfügung zurückgezogen. Damit bleiben die Verfügungen, die den Medien bestimmte Behauptungen über Borer-Fieldings Privatleben verbieten, wirksam. Am 7. Juli, mehrere Wochen nach ihrem Widerspruch gegen die Unterlassungsverfügung, dementierte die Visagistin Djamila Rowe in einer eidestattlichen Erklärung die angebliche Sexaffäre mit dem ehemaligen Botschafter.
Absage an die Presse

