Wegen der Botox-Hetze gegen SRF-"Tagesschau"-Moderatorin Katja Stauber muss Radikal-Tierschützer Erwin Kessler erneut vor Gericht. Dem Präsidenten des Vereins gegen Tierfabriken (VgT) droht eine Busse von 6'000 Franken. Begonnen hatte die Auseinandersetzung zwischen Stauber und Kessler vor fünf Jahren, nachdem der Thurgauer Tierschützer auf der VgT-Homepage die Moderatorin als "Repräsentantin einer degenerierten Gesellschaft" bezeichnet hatte. Kessler behauptete in mehreren Beiträgen, die damals 45-jährige Stauber habe ihre Falten mit Botox behandeln lassen und sich somit der Tierquälerei schuldig gemacht. Die Serie gipfelte in der Frage "Wie hässlich ist die Botox- Moderatorin Stauber wirklich?" und der Veröffentlichung unvorteilhafter Standbilder.
Stauber erstattete Anzeige wegen Persönlichkeitsverletzung. Kessler wurde im Dezember 2008 vom Bezirksgericht Meilen und im März 2009 vom Zürcher Obergericht verurteilt und unter Androhung einer Busse verpflichtet, die Texte zu entfernen. Zudem verbot ihm das Gerichtsurteil weitere Äusserungen über Katja Stauber im Zusammenhang mit Tierquälerei oder Botox-Präparaten zu veröffentlichen. Das Bundesgericht wies Kesslers Beschwerde im Juni 2012 ab.
Die Gerichtsverhandlung gegen Kessler findet am 26. Februar vor dem Bezirksgericht Münchwilen TG statt, drei Tage vor dem 69. Geburtstag des Tierschützers. Laut der Anklageschrift der Thurgauer Staatsanwaltschaft prangerte Kessler die Moderatorin trotz des Urteils weiterhin im Internet und bei Kundgebungen der Tierquälerei an. Wegen Ungehorsams gegen amtliche Verfügungen und mehrfacher Nichtverhinderung einer strafbaren Veröffentlichung verlangt die Staatsanwaltschaft eine Busse von 6'000 Franken. Katja Stauber tritt als Privatklägerin auf. (sda)

