Der Tamedia-Verlag hat sein Reglement "zur Wahrung der publizistischen Unabhängigkeit, Lauterkeit und Transparenz" überarbeitet und einen neuen Passus eingefügt, der Journalisten Nebentätigkeiten im PR-Bereich weitgehend verbietet, wie die Zeitung "Schweiz am Sonntag" in ihrer aktuellen Ausgabe berichtet. "Mit der Tätigkeit von Journalisten ist es unvereinbar, Aktivitäten in der Politik oder Privatwirtschaft auszuüben, durch welche die publizistische Unabhängigkeit der Medienschaffenden tangiert wird", lautet der neue Passus. Damit wurden bisher bestehende Bestimmungen ergänzt, die Journalisten bereits vorher das Engagement in politischen Parteien oder den Handel mit Wertpapieren von Firmen verboten hat, über die sie berichten. "Ziel ist es, mögliche Interessenkonflikte zu erkennen und vermeiden. Das gilt auch für allfällige PR-Mandate", bestätigt Christoph Zimmer von der Tamedia-Unternehmenskommunikation. Als "Lex Badran" will Zimmer den Passus jedoch nicht verstanden wissen – das neue Reglement sei bereits seit 1. Januar in Kraft: "Alle journalistisch tätigen Mitarbeitenden wurden im Dezember 2012 gebeten, allfällige heikle Nebentätigkeiten zu melden und gegebenenfalls eine Ausnahmebewilligung zu beantragen".
Der "Tages-Anzeiger" geriet vor zwei Wochen nach Recherchen der "Schweiz am Sonntag" in die Kritik, weil eine Geschichten über die unerlaubt Zigaretten rauchende SP-Nationalrätin Jacqueline Badran in einem Zürcher Club von einem Kolumnisten geschrieben wurde, der bis vor kurzem als PR-Verantwortlicher des Clubs tätig war und mit der heutigen PR-Verantwortlichen liiert ist. Künftig will der "Tages-Anzeiger" solche problematischen Verquickungen offen legen. (SaS)

