20.12.2012

Westschweiz

Verleger bleiben hart

Kündigung des GAV wird nicht rückgängig gemacht.

Die Westschweizer Verleger wollen nicht auf die Kündigung des Gesamtarbeitsvertrages (GAV) zurückkommen. Der Schweizerische Journalistenverband Impressum zeigte sich "überrascht und enttäuscht" über die starre Haltung von Médias Suisses. Die Westschweizer Verleger hätten am Donnerstag gegenüber Impressum ihren Entscheid bestätigt, den GAV zu kündigen, liess der Journalistenverband verlauten. Die Journalisten hatten die Verleger gebeten, den Entscheid rückgängig zu machen - zumindest solange die Verhandlungen über einen neuen Gesamtarbeitsvertrag laufen.

Die Rückweisung dieser Forderung bedeute einen schlechten Start für die Verhandlungen und dürfte eine Verhärtung der Fronten zur Folge haben, schreibt Impressum. Einzig positiver Punkt sei, dass die Verleger versichert hätten, dass sie nicht die Absicht hätten, die Löhne zu kürzen oder die Sozialpartnerschaft in Frage zu stellen. Der bestehende Westschweizer GAV läuft noch bis Ende 2013. Als Grund für die Kündigung machte Médias Suisses den Rückgang der Werbeeinnahmen sowie die sinkenden Verkaufserlöse geltend. In der Deutschschweiz war der letzte GAV für die gedruckte Presse 2004 ausgelaufen. Seither herrscht ein vertragsloser Zustand. (sda)


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