13.09.2013

Impressum

Verleger sagen Nein zur Sozialpartnerschaft

Journalistenorganisation ist brüskiert über den Entscheid.

Die Verleger haben einen mit Impressum ausgehandelten Vertrag über neue Mindestarbeitsbedingungen abgelehnt. Die Journalistenorganisation Impressum ist brüskiert, denn sie ist den Verlegern weit entgegen gekommen, wie sie in einer Medienmitteilung vom Freitag schreibt. Da eine sozialpartnerschaftliche Lösung nun in weite Ferne rückt, werde Impressum mit allen Mitteln gegen die weitere Verschlechterung der Arbeitsbedingungen kämpfen. Impressum empfiehlt auch den Tripartiten Kommissionen von Bund und Kantonen, regulierend einzugreifen, um das grassierende Dumping bei Lohn- und Arbeitsbedingungen zu stoppen.

Der Verlegerverband Schweizer Medien will keine Vereinbarung über die Arbeitsbedingungen der Journalisten in der Deutschschweiz und im Tessin. An ihrem Jahreskongress in Interlaken haben die Verleger am 12. September 2013 mit grosser Mehrheit einen Vertragsentwurf abgelehnt, der  Mindeststandards verbindlich machen sollte. Damit brüskieren die Verleger nicht nur die Jornalistenorganisation Impressum, sondern ebenso ihren eigenen Geschäftsführer, der diesen Vertragsentwurf mit Impressum ausgehandelt hat, schreibt Impressum weiter. Die gemeinsame Arbeit von anderthalb Jahren sei damit zunichte gemacht. Auf der Suche nach einem Kompromiss sei Impressum den Verlegern weit entgegen gekommen und habe akzeptiert, dass keine Mindestlöhne in diesen Vertrag aufgenommen werden, sondern dass nach Abschluss des Vertrags über eine Lösung im Bereich der Löhne verhandelt werde. Doch selbst diesen bescheidenen Neubeginn - nach einem Jahrzehnt seit der Kündigung des letzten Gesamtarbeitsvertrags – haben die Verleger abgeschmettert. 

Für Impressum ist dieser Entscheid ein Warnsignal, das zeige, dass Verleger offenbar planen, die Arbeitsbedingungen der Journalisten weiter zu verschlechtern und die Löhne zu drücken. Der Berufsverband möchte sich "mit allen zur Verfügung stehenden Mitteln" wehren, wie er weiter schreibt. Nach dem Nein der Verleger zum Vertragsentwurf empfiehlt Impressum den Tripartiten Kommissionen von Bund und Kantonen, regulierend einzugreifen. Seriöse Arbeitskontrollen der verantwortlichen Behörden werden die zum Teil skandalösen Verhältnisse aufdecken, betont der Verband.

Seit der Kündigung des GAV 2003 ist die einzige verbindliche untere Limite der Arbeitsbedingungen das Gesetz. Der nun abgelehnte Vorschlag definierte die minimalen Arbeitsbedingungen in diversen Bereichen besser, ist sich Impressum sicher. Im Gegensatz zu den Empfehlungen von Schweizer Medien ("Mindeststandards") wäre er für Journalisten juristisch durchsetzbar gewesen. Er enthielt etwa Verbesserungen der Kündigungsfristen, freie Tage zur Kompensation von regelmässiger Nacht- und Sonntagsarbeit, bessere Mindestregelungen für die Lohnfortzahlung bei Mutterschaft und Krankheit, mindestens fünf Wochen Ferien für alle, einen Kündigungsschutz für gewählte Personalvertreter während Sozialplanverhandlungen sowie weitere Verbesserungen. (pd)


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