24.11.2000

Verunglimpfender Leserbrieftitel

Schweizer Presserat rügt Thurgauer Volkszeitung und Thurgauer Zeitung.

Es ist Ausdruck eines fairen Diskurses, wenn Diskussionen zwar hart in der Sache geführt werden, gleichzeitig aber auf unnötige persönliche Angriffe und Verunglimpfungen verzichtet wird. Thurgauer Volkszeitung und Thurgauer Zeitung haben durch den Abdruck eines in grosser Fettschrift gehaltenen verunglimpfenden Leserbrieftitels die "Erklärung der Pflichten und Rechte der Journalistinnen und Journalisten" verletzt. Zu diesen Schlüssen ist der Presserat in einer am Freitag veröffentlichten Stellungnahme gelangt.

Im Mai 2000 druckten die Thurgauer Volkszeitung und die Thurgauer Zeitung einen Leserbrief von Willy Schmidhauser, dem Präsidenten der Schweizer Demokraten Thurgau, mit dem Titel "Egon Lehmann - kein Gentleman" ab. Darin wies Schmidhauser eine Wahlanalyse Lehmanns als unhaltbar zurück, die zuvor von den beiden Zeitungen als Leserbrief publiziert worden war. Egon Lehmann gelangte daraufhin mit einer Beschwerde an den Presserat und rügte eine Verletzung von Ziff. 7 der "Erklärung der Pflichten und Rechte der Journalistinnen und Journalisten". Sowohl die Thurgauer Volkszeitung wie auch die im Laufe des Verfahrens vom Presserat hinzugezogene Thurgauer Zeitung wiesen den Vorwurf zurück und machten geltend, der umstrittene Titel sei nicht persönlichkeitsverletzend und sei zudem im Zusammenhang mit der von den beiden Kontrahenten hart geführten Auseinandersetzung zu sehen.



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