Die "Aargauer Zeitung" hat in ihrer Berichterstattung über ein Strafverfahren gegen einen Lenzburger Anwalt die Anhörungspflicht verletzt. Durch die wiederholte Veröffentlichung des Fotos des Anwalts sei dieser zudem an den Pranger gestellt worden, teilte der Presserat am Dienstag mit. Von Januar bis April 2012 hatte die "Aargauer Zeitung" in einer Reihe von Artikeln über das gegen einen Lenzburger Rechtsanwalt laufende Strafverfahren wegen Vermögensdelikten berichtet. Die Ermittlungen der Aargauer Staatsanwaltschaft liefen seit 2010.
Der Presserat - das Ethikgremium der Schweizer Medien - gab der Beschwerde des Mannes nun teilweise Recht. Mit der wiederholten Veröffentlichung des Bildes auf ihrem Online-Portal sei die "Aargauer Zeitung" zu weit gegangen. Dadurch werde die Person "in unverhältnismässiger Weise an den Pranger gestellt". Ferner habe die Tageszeitung dem beschuldigten Anwalt bei einem Teil der publizierten Artikel nicht immer die Gelegenheit zur Stellungnahme zu den schweren Vorwürfen gegeben. Abgewiesen hat der Presserat jenen Teil der Beschwerde, wonach der Name des Mannes nicht hätte genannt werden dürfen. (sda)

