15.11.2007

SRG

Vor Bundesgericht mit Beschwerde abgeblitzt

UBI-Entscheid gegen "Schweiz Aktuell" bestätigt.

"Schweiz Aktuell" hat mit einem Beitrag über den Freiburger Staatsrat Pascal Corminboeuf kurz vor den Wahlen das Vielfaltgebot verletzt. Das Bundesgericht hat die Beschwerde von SRG SSR idée suisse gegen den Entscheid der UBI abgewiesen. In der Sendung "Schweiz Aktuell" des Schweizer Fernsehens war am 30. Oktober 2006, sechs Tage vor den kantonalen Wahlen, der parteilose Staatsrat Pascal Corminboeuf porträtiert worden. Er wurde als "führender Regierungsmann" präsentiert, der "über die Parteigrenzen hinweg" beliebt sei.

Der Verein gegen Tierfabriken (VgT) gelangte dagegen an die Unabhängige Beschwerdeinstanz für Radio und Fernsehen (UBI) und monierte, dass es sich bei dem Beitrag um einseitige Wahlwerbung gehandelt habe. Auf Kritik an der Tätigkeit des Staatsrates von Seiten des Tierschutzes sei nicht eingegangen worden. Die UBI hiess die Beschwerde im vergangenen März gut. Sie war zum Schluss gekommen, dass zwar grundsätzlich auch persönlich gefärbte Porträts von Politikern ausgestrahlt werden dürften. Kurz vor Wahlen würden aber erhöhte journalistische Sorgfaltspflichten bestehen, um die Chancengleichheit der Kandidaten zu gewährleisten.

Andere Kandidaten seien indessen weder in "Schweiz aktuell" noch in einer anderen Sendung des Schweizer Fernsehens in vergleichbarer Weise vorgestellt worden. Im Porträt sei überdies tierschützerische Kritik ausser Acht gelassen worden. Das Publikum habe sich insgesamt keine zutreffende Meinung bilden können. Der beanstandete Beitrag habe deshalb die programmrechtlichen Informationsgrundsätze und insbesondere das Gebot der Vielfalt verletzt. SRG SSR idée suisse gelangte gegen diesen Entscheid ans Bundesgericht, das die Beschwerde nun abgewiesen hat. Das Urteil liegt erst im Dispositiv vor. (sda)


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